Akte 
Sitzung 23. Oktober 1956
Entstehung
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E

Herr Bürgermeister dankt Herrn Oberrentmeister für seine Aus­führungen und gibt noch weitere kurze Erläuterungen. Zu den Zah­len ist nicht viel zu sagen. Die Verwaltung hat im Rahmen des ihr erteilten Auftrages gehandelt.

Anschließend erteilt Stadtrat Rothbrust den Prüfungsbericht der Prüfungskommission.

Nach den Bestimmungen des § 108 der G-0. erstreckt sich die Prü­fung:

1. auf die Einhaltung des Haushaltsplanes,

2. auf die sachlich und rechnerische Ausführung und Begründung der Rechnungsbelege,

3. auf die nach Gesetz oder sonstiger Vorschrift er­folgte Erhebung der Einnahmen und die Leistung der Ausgaben,

4. auf die zweckmäßige und wirtschaftliche Verwal­tungsführung.

Herr Rothbrust gibt im Rahmen seiner Ausführungen bekannt, daß es nicht möglich ist, in ein paar Tagen die Jahresrechnung bis ins einzelne zu prüfen, daß aber die Prüfung, die durchgeführt wurde, zu keinen Beanstandungen geführt hat.

Er gibt weiter statistische Angaben zum Stellenplan, der eben­falls ausweist, daß er seit 1928 keine überdurchschnittlichen Veränderungen zu verzeichnen hat. Es wäre vielleicht zu überle­gen, ob die Stadt in den kommenden Jahren nicht mehr Lehrlinge einstellt.

Gemäß § 110 des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz empfiehlt die Kommission auf Grund der von ihr vorgenommenen Prüfung der Jahresrechnung 1955 die Entlastung des Bürgermeisters.

Zum Lehrlingsproblem führt Bürgermeister Kraulich aus, daß die Stadtverwaltung zu klein ist, um Beamtenanwärter auszubilden.

Dazu kommt noch die augenblickliche räumliche Beengung. Wenn wir in den nächsten Jahren 1-2 Lehrlinge einstellen, dann ohne jegliche Verpflichtung sie nach Ablauf der Lehrzeit noch weiter zu beschäftigen.

Die einzelnen Fraktionen schließen sich den Ausführungen der Prüfungskommission an und danken der Verwaltung, daß sie alles getan hat, was zu tun war.

Der Stadtrat beschließt einstimmig:

Auf Grund des Berichtes des Rechnungs-Prüfungsausschusses, des mündlichen Berichtes der Verwaltung und der Stellungnahme des Bürgermeisters wird dem Bürgermeister für die Jahresrechnung 1955 Entlastung gern. § 110 der GO. erteilt.

Den in der Jahresrechnung ausgewiesenen und vom Prüfungsaus­schuß auf ihre Notwendigkeit geprüften Überschreitungen wird - soweit das nicht schon durch besondere Beschlüsse geschehen ist - hiermit nachträglich zugestimmt.

Punkt 2 '

Beschluß über die Erhebung von Anliegerbeiträgen für noch nicht

fertiggestellte Straßen.

Zum Ausbau der noch nicht fertiggestellten Straßen werden in Zukunft die Finanzierungsmittel nicht mehr im ordentlichen Haus-

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