ein Einfamilienhaus in dem erweiterten Baugebiet "Auf dem Wassergraben" errichten zu können. Dieser Antrag war der Bezirksregierung Montabaur zur Genehmigung vorgelegt worden. Wie bereits in Punkt 4a dargelegt, lehnt die Bezirksregierung den Erweiterungsplan und somit auch die Bebauung in dem vorgesehenen Gebiet ab.
Die Regierung selbst hat nur einen Entwurf für zwei Bauplätze ausgearbeitet, die aber dem ganzen Gebiet dieses Teiles nicht gerecht werden. Durch diese Einteilung wird das von der Verwaltung vorgesehene Erweiterungs^ebiet für eine zukünftige Bebauung fast unmöglich gemacht. Mit einer solchen Regelung kann sich die Stadtverwaltung nicht zufrieden geben.
Herr Bürgermeister gibt das Schreiben der Bezirksregierung auf das bereits in Punkt 4a eingegangen worden war, in seinem vollen Wortlaut bekannt.
Die Stadt wird weiter in der Angelegenheit verhandeln. Wir wollen, so führt Herr Bürgermeister aus, nur das haben, was uns im Rahmen der bestehenden Gesetze zusteht und das muß-auch verfochten werden
Der Stadtrat ist damit einverstanden, daß die Verwaltung in diesem Sinne die weiteren Verhandlungen führt.
Punkt 5
Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe"
Durch die Bebauung am Wassergraben einschl. der Erweiterung dieses Baugebietes bis zur Albertstraße und die Bebauung der Wölfchesbitz ist der Schwerpunkt des bebauten Stadtgebietes von Montabaur der Alberthöhe näher gerückt und wird bei weiterer Bebauung die Albert höhe einst eine zentrale Stellung einnehmen.
Bereits in einer früheren Sitzung war erwähnt worden, daß es zweckmäßig sei, den Bebauungsplan "Alberthöhe" zu ändern. Das Stadtbauamt hat hierzu einen Planentwurf ausgearbeitet, den Herr Bürgermeister ausführlichst an Hand der Zeichnung erläutert.
Der Plan soll nicht überstürzt gefertigt werden, sondern sollen die nächsten Monate zu ausführlichen Überlegungen genutzt werden. Herr Bürgermeister schlägt vor, zu diesem Zweck evtl, den Bauausschuß durch Herren des Stadtrats zu erweitern.
Beigeordneter Pehl und die Herren der anderen Fraktionen sind mit einer Änderung des Bebauungsplanes Alberthöhe in der erläuterten Weise einverstanden.
Der Plan soll von der Verwaltung noch einmal durchgearbeitet werden und dann den einzelnen Kommissionen vorgelegt werden.
Der Bauausschuß wird erweitert durch die Stadträte:
CDU Weimer und Mahn,
SPD Germann,
FDP Orth.
Einstimmig ist der Stadtrat damit einverstanden, daß der Bebauungsplan "Alberthöhe" abgeändert und in der von Herrn Bürgermeister vorgeschlagenen Weise verfahren wird.
Punkt 6
Bestellung der Prüfungskommission zur Prüfung der Jahresrechnung
1955.
Die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 1955 ist fertiggestellt.

