Akte 
Sitzung 31. August 1956
Entstehung
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Punkt 4a

Änderung des Wirtschaftsplanes.

Gemäß § 4 des Landesgesetzes über den Aufbau in den Gemeinden (Aufbaugesetz vom 1.8.1949) sind die Gemeinden gehalten, bei Erschließung neuen Baugebietes zunächst Wirtschaftspläne aufzu­stellen, in denen die Verteilung der Flächen und ihre Nutzung entsprechend ausgewiesen wird.

Im Jahre 1950 wurde ein Wirtschaftsplan für die Stadt Montabaur durch die Bezirksregierung in Montabaur genehmigt. In diesem Plan war das Bebauungsgebiet am Wassergraben zwischen Jahnstraße und Koblenzerstraße bis an das Gebäude Boymann und in dem nörd­lichen Teil der Jahnstraße bis an das Haus des Bauvereins Unter­westerwald ausgewiesen.

Man war s.Zt. der Ansicht, daß dieses Baugebiet auf Jahre hinaus den Ansprüchen.genügen würde. Dem ist nicht so. Der größte Teil der Bauplätze ist heute bereits bebaut und die noch vorhandenen Plätze befinden sich in Händen von Eigentümern, die einmal diese Plätze selbst bebauen wollen.

Da die in der Westerwaldstraße erstellten Regierungsbauten bereits außerhalb des Bebauungsgebietes und des Stadtberings liegen und außerdem sich Baulustige bemühen, auch in dem nördlichen Teil der Jahnstraße über das bisherige Baugebiet hinaus Wohngebäude zu er­richten, ist es notwendig, daß der Wirtschaftsplan geändert wird.

Die Jahnstraße und Fritz Bluhm-Straße sind ausgebaut und mit den erforderlichen Versorgungsanlagen versehen. Zweckmäßig wird es sein, die Jahnstraße von in Höhe der Westerwaldstraße bis auf die verlängerte Albertstraße rechts und links noch auszubauen. Die Verwaltung hat einen Entwurf für die Erweiterung des Wirtschafts­planes ausgearbeitet. Das Bebauungsgebiet würde nach diesem Plan mit der Albertstraße abschließen.

Herr Bürgermeister gibt zur Kenntnis, daß die Bezirksregierung durch das Landratsamt der Stadt Montabaur ein Schreiben zuleiten ließ, worin die Bezirksregierung gegen die Ausweitung des,Wirt­schaf tsplanes ist. Den Entwurf der Stadt lehnt sie,ah ohne evtl, einen eigenen Entwurf zu bringen, einfach ab. Wenn die Bezirks- regierung^o betont Herr Bürgermeister ausdrücklich, auf diesem Standpunkt verharrt, muß die Angelegenheit der Landesregierung zur Entscheidung vorgelegt werden.

Beigeordneter Fehl sowie Stadtrat Germann bringen namens ihrer Fraktionen zum Ausdruck, daß sie es nicht verstehen, wieso die Bezirksregierung grundsätzlich gegen eine Erweiterung des Wirt­schaftsplanes ist, zumal bereits Straßen und Versorgungsanlagen teilweise erstellt sind.

Einstimmig ist der Stadtrat damit einverstanden, daß aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Wirtschaftsplan wie von der Verwaltung vorgeschlagen geändert bzw. erweitert wird.

Punkt 4b

Ansledlungsantrag Katz.

Max Kath, wohnhaft in Heiligenroth, hat bei der Stadtverwaltung Montabaur einen Antrag auf Ansiedlungsgenehmigung gestellt, um