Akte 
Sitzung 31. August 1956
Entstehung
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a) Einzelhandelsverband Koblenz-Montabaur e.V.

. .b) Gewerbe- und Burgerverein e.V. Montabaur

eine überdachte Wartehalle aus Holz zu errichten. Die Kosten für die Halle 3 x 10 m groß sollten sich bei einer etwas ansprechenden Form auf ca. 2.500, DM belaufen.

Da dieser offene Raum im Winter nur bedingt als Schutzraum ange­sprochen werden konnte, schlägt die Verwaltung dem Stadtrat vor, den jetzigen am Juxplatz liegenden Raum der städt. Bücherei für die Wartehalle zur Verfügung zu stellen und die Bücherei in den z.Zt. unbenutzten alten Akkuraum im E-Werk. zu verlegen. Die Kosten für die Renovierung des von der Schwefelsäure sehr mitgenommenen Raumes würden sich auf ca. DM 2.500, belaufen.

Bei dem Raum, in dem z.Zt. die Bücherei untergebracht ist, handelt es sich' um einen ausgebauten Raum, der auch unter Kontrolle gehal­ten werden kann.

Was die Kostenfrage anbetrifft, Errichtung einer Holzhal'le oder Renovierung des Raumes im E.Werk, dürften bei beiden-Projekten die Kosten die gleichen -sein. Selbstverständlich '.entstehen für den Warteraum auch laufende Kosten für Reinigung, Heizung usw.

Beigeordneter Fehl führt namens seiner Fraktion aus, daß die von der Verwaltung vorg'eschlageneyf Lösung gut sei / bittet aber darum, mit den Omnibusbesitzern und den weiter interessierten Organisa­tionen dahingehend zu verhandeln, daß sich 'diese an den entstehen­den sowie an den laufenden Kosten beteiligen.

Stadtrat Germann und Stadtrat Orth stimmen namens ihrer Fraktionen dem Antrag der CDU Fraktion zu.

Der Stadtrat beschließt einstimmig:

Der Stadtrat ist grundsätzlich mit dem Vorschlag der Verwältung einverstanden und beauftragt die Verwaltung, an die Busbesitzer und die interessierten Organisationen heranzutreten, um über die Beteiligung an der Kostenfrage zu verhandeln.

Funkt 3

Änderung der Gebühren für die Mannviehstation.

An den Bullenhalter Anton Kunoth, Montabaur, sind an Halte- und Pflegekosten jährlich zu zahlen = 800, DM.

Umtdiesen Betrag decken zu können, mußte die Deckgebühr von 8. DM auf 10, DM je Deckgeschäft erhöht werden und zwar ab 1. April 1956. Gleichzeitig war der § 2 der Satzung durch eine % NacHfragesatzung zu ändern. Die Nachträgssatzung wurde erlassen und hat diese 2 Wochen lang zur öffentlichen Einsicht ausgelegen. Einsprüche sind nicht erfolgt.

Im Rj.-1955 sind laut Liste nur 85 Deckgeschäfte durchgeführt worden, während es vorher 120 waren.

Aus Gerechtigkeitsgründen kann die Stadt einen Zuschuß unter keinen Umständen mehr geben.

Einstimmig ist der Stadtrat mit der Erhöhung der Gebühr einver­standen und genehmigt die Nachtragssatzung.