Es ist bedauerlich, daß die Bürger der Stadt so wenig Einblick in die Verwaltung haben, d.h. sich nicht dafür interessieren.
Im übrigen dankt er namens seiner Fraktion für die geleistete Arbeit und ist mit dem Plan in der vorgelegten Form einverstanden.
Stadtrat Scheidt schließt sich seinen Vorrednern an und stimmt namens seiner Fraktion dem Plan zu.
Herr Bürgermeister führt noch aus, daß die Lasten ungleich verteilt seien und nachdem die Bürgersteuer gefallen sei bzw. in die 51
Einkommensteuer eingebaut wurde, anteilsmäßig die Stadt an der Einkommensteuer beteiligt sein müßte.
Herr Bürgermeister verliest die Satzung.
Hiernach wird der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1956
im ordentlichen Haushaltsplan im außerordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf 869.570,— DH in den Einnahmen auf 90.670,—DM in den Ausgaben auf 869.570,— DM in den Ausgaben auf 90.670,—DM
festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt :
1) Grundsteuer:
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) Hebesatz 100 v.H.
b) für Grundstücke (B) Hebesatz 140 v.H.
2. Gewerbesteuer:
a) Nach Gewerbeertrag und Kapital
b) Zweigstellensteuer
c) nach der Lohnsumme
d) Gewerbemindeststeuer jährlich
3) Hundesteuer jährlich für den 1. Hund
für den 2. Hund
für jeden weiteren Hund
Hebesatz
250
v.H.
Hebesatz
325
v.H.
Hebesatz
300
v.H.
12
DM
36
DM
60
DM
90
DM
Für die Flüssigkeit der Stadtkasse wurde ein Kassenkredit in Höhe von 50.000,— DM festgelegt.
Einstimmig gehehmigt der Stadtrat die Satzung und ist der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1956 in der vorliegenden Form einstimmig angenommen.
Herr Bürgermeister bittet, daß der Haushaltsplan des Hospitalfonds noch durchberaten werden darf.
Einstimmig ist der Stadtrat damit einverstanden. Ein Beschluß kann noch nicht gefaßt werden, da die Auslegefrist noch nicht abgelaufen ist.
Oberrentmeister Gilles erörtert die Einnahmen und Ausgaben des Hospitalfonds.
Der Etat schließt ab:
im ordentlichen Haushaltsplan . «
in den Einnahmen auf 12.700,— DM in den Ausgaben auf 12.700,— DM.
Ein außerordentlicher Haushaltsplan ist nicht vorhanden.
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