Akte 
Sitzung 08. Juni 1956
Entstehung
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Es ist bedauerlich, daß die Bürger der Stadt so wenig Einblick in die Verwaltung haben, d.h. sich nicht dafür interessieren.

Im übrigen dankt er namens seiner Fraktion für die geleistete Arbeit und ist mit dem Plan in der vorgelegten Form einverstan­den.

Stadtrat Scheidt schließt sich seinen Vorrednern an und stimmt namens seiner Fraktion dem Plan zu.

Herr Bürgermeister führt noch aus, daß die Lasten ungleich ver­teilt seien und nachdem die Bürgersteuer gefallen sei bzw. in die 51

Einkommensteuer eingebaut wurde, anteilsmäßig die Stadt an der Einkommensteuer beteiligt sein müßte.

Herr Bürgermeister verliest die Satzung.

Hiernach wird der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1956

im ordentlichen Haushaltsplan im außerordentlichen Haushaltsplan

in den Einnahmen auf 869.570, DH in den Einnahmen auf 90.670,DM in den Ausgaben auf 869.570, DM in den Ausgaben auf 90.670,DM

festgesetzt.

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für je­des Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festge­setzt :

1) Grundsteuer:

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) Hebesatz 100 v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 140 v.H.

2. Gewerbesteuer:

a) Nach Gewerbeertrag und Kapital

b) Zweigstellensteuer

c) nach der Lohnsumme

d) Gewerbemindeststeuer jährlich

3) Hundesteuer jährlich für den 1. Hund

für den 2. Hund

für jeden weiteren Hund

Hebesatz

250

v.H.

Hebesatz

325

v.H.

Hebesatz

300

v.H.

12

DM

36

DM

60

DM

90

DM

Für die Flüssigkeit der Stadtkasse wurde ein Kassenkredit in Höhe von 50.000, DM festgelegt.

Einstimmig gehehmigt der Stadtrat die Satzung und ist der Haushalts­plan für das Rechnungsjahr 1956 in der vorliegenden Form einstimmig angenommen.

Herr Bürgermeister bittet, daß der Haushaltsplan des Hospital­fonds noch durchberaten werden darf.

Einstimmig ist der Stadtrat damit einverstanden. Ein Beschluß kann noch nicht gefaßt werden, da die Auslegefrist noch nicht ab­gelaufen ist.

Oberrentmeister Gilles erörtert die Einnahmen und Ausgaben des Hospitalfonds.

Der Etat schließt ab:

im ordentlichen Haushaltsplan . «

in den Einnahmen auf 12.700, DM in den Ausgaben auf 12.700, DM.

Ein außerordentlicher Haushaltsplan ist nicht vorhanden.

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