Punkt 2
Anmeldung von Angestellten zur Zusatzversorgungskasse.
Einstimmig ist der Stadtrat damit einverstanden, daß die Verwaltungsangestellte Elisabeth Intra und der Stadtarbeiter Josef Born mit Wirkung vom 1. Mai 1956 zur Zusatzversorgungskasse in Wiesbaden angemeldet werden.
Punkt 3
Stellungnahme des Stadtrates zum Antrag einer Nachtkonzession.
Herr Bürgermeister gibt bekannt, daß die Inhaberin der Gaststätte "Zur Marau" Christine Metternich gesch. Heckhoff, Montabaur, Gelbachtal, Antrag auf Erteilung einer Dauer-Nachtkonzession (Polizei Stundenverlängerung bis 3?oo Uhr) gestellt hat.
Nach § 4 der LPVO ist für die Erlaubniserteilung die Bezirksregierung zuständig. Die Bezirksregierung ist jedoch verpflichtet, die Stellungnahme der Gemeindevertretung einzuholen, und gebührend zu berücksichtigen.
Nach der LPVO ist nicht das Bedürfnis des nachsuchenden Gastwirtes ausschlaggebend, sondern es muß ein echtes Bedürfnis für die Öffentlichkeit vorliegen.
Der Stadtrat nimmt von dem Antrag Kenntnis.
Aus der Aussprache, an der sich alle Fraktionen beteiligen, kommt klar zun Ausdruck, daß der Stadtrat grundsätzlich gegen eine Geneh migung ist.
Von Seiten der Bevölkerung ist ein solcher Antrag noch nicht heran getragen worden. Daraus ist zu schließen, daß ein Erfordernis hier zu für Montabaur nicht besteht. Hinzu kommt noch, daß in der Gaststätte "Zur Marau" die Trinkwasseranlage nicht in Ordnung ist. Erstens mangelt es an Wasser und zweitens darf das Wasser nur im abgekochten Zustand verwendet werden.
Einstimmig beschließt der Stadtrat, seine Zustimmung zu versagen.
Punkt 4
Antrag des Kreisnaturschutzbeauftragten.
Der Kreisbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege hat den Antrag gestellt, den sogenannten Promenadeweg in Montabaur sowie seine Verlängerung bis zum Stadtwald und die nähere Umgebung zum Landschaftsschutzgebiet zu erklären. Es soll verhütet werden, daß dieses Gelände durch evtl. Errichtung von Bauten verunstaltet wird. So hat der Metzgermeister Karl Keiner mündlich und auch schriftlich mitgeteilt, daß er beabsichtigt, auf Flur 26, Flurstück Nr. 66/4026, Gemarkung Montabaur "Auf dem Quendelberg" -Promenadenweg- ein Einfamilienhaus zu errichten.
Gerade von dieser Stelle, wo Keiner sein Haus errichten will, so führt Herr Bürgermeister aus, hat man einen herrlichen Blick auf die Stadt. Der im Bebauungsplan dem Promenadenweg entlang festgelegte Grüngürtel muß unbedingt erhalten bleiben.
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