Vollstreckbarkeit ohne Vorausklage grundbuchamtlich eingetragen.
Punkt 4
Personalangelegenheiten.
a) Zahlung einer Unterhaltsbeihilfe an Frau Hinterwälder.
Frau Hinterwälder hat sich am 9. November d.J. schriftlich an den Herrn Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz gewandt zwecks Weitergewährung des Unterhaltsbeitrages. Herr Bürgermeister gibt den Inhalt des Briefes bekannt und stellt den Antrag zur Debatte. An der Aussprache beteiligen sich alle Fraktionen.
Man ist sich darüber einig, daß vor Jahren der Unterhaltsbeitrag nur mit Rücksicht auf die Kinder gewährt wurde.
Herr Bürgermeister spricht sich für die Weitergewährung aus. Beigeordneter Pehl ist dafür, daß man aus sozialen Erwägungen mit Rücksicht auf die Kinder, die noch nicht auf eigenen Füßen stehen den Unterhaltsbeitrag für weitere 3 Jahre genehmigen solle.
Stadtrat Rätz schließt sich dieser Stellungnahme an.
Der Stadtrat beschließt bei 9 Stimmen und 1 Stimmenthaltung den Unterhaltsbeitrag auf weitere 3 Jahre und zwar bis zum 31.12.1958 zu _ zahlen.
b) Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister.
Herr Bürgermeister übergibt die Weiterleitung der Sitzung dem 1. Beigeordneten und verläßt den Sitzungssaal.
Beigeordneter Pehl gibt bekannt, daß durch Landesverordnung vom 5. November d.J. eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung mit Wirkung vom 1. 10.1955 vorgesehen ist.
Die Aufwandsentschädigung der hauptamtlichen Bürgermeister betrug bisher bei einer Einwohnerzahl von 5001 - 10 000 Einwohner 900,— DM Die neue Landesverordnung sieht eine Erhöhung auf Jährlich 1.125,— D! vor. Monatliche Erhöhung 18,75 DM. Die Erhöhung kann auf Beschluß des Stadtrates gewährt werden.
Einstimmig genehmigt der Stadtrat die Erhöhung der Aufwandsentschädigung von jährlich 900,— DM auf jährlich 1.125,— DM mit Wirkung vom 1.10.1955.
Mit diesem Punkt ist die Tagesordnung beendet.
Herr Bürgermeister informiert den Stadtrat noch davon, daß heute eine Sitzung des Zweckverbandes der 4 ehemals nass. Kreise stattgefunden hat. Es handelte sich bei dieser Sitzung um eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung mim dem Land Hessen. Hessen hat sich in einem Vergleich bereit erklärt, 1,2 Millionen an den Zweckverband zu zahlen. Auf jeden Kreis entfallen somit 300.000,— DM.
Daß der Zweckverband überhaupt gegründet wurde, ist auf die energisch Anregung von Herrn Bürgermeister Kraulich zurückzuführen.
Weiter teilt Herr Bürgermeister mit, daß die Gemeinden Horressen, Eigendorf und Wirges gegen die Verleihung des Wasserrechts an die Stadt Montabaur Einspruch erhoben haben.
Die Einsprüche sind nicht berechtigt. Die Gemeinde Wirges düifte für einen Einspruch überhaupt nicht berechtigt sein. Am 20.12.d.J. wird bei der Bezirksregierung eine Sitzung stattfinden, in der die Einsprüche behandelt werden.
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