zu. stellen.
Einstimmig faßt der Stadtrat folgenden Beschluß:
Bis spätestens 30.6.1956 hat die Stadtverwaltung dem Rat einen Plan über den Umbau^der ehemaligen Schweinemastanstalt und die Einrichtung von 3-Binfachstwohnungen dortselbst vorzulegen.
Gleichzeitig mit der Bauplanung ist ein Kostenanschlag auszuarbeiten unu Finanzierungsmöglichkeiten in Vorschlag zu bringen.
Punkt 3
Hergabe eines Darlehens gegen Eintragung einer Sicherungsgrundschuld.
Auf Grund des Stadtratsbeschlusses vom 28.4.1955 beantragte die Stadt Montabaur bei der Zusatzversorgungskasse in Wiesbaden ein Darlehen von 60.000,— DM zur Weitergabe an die Siedlungsgesell-'
Schaft des Ev. Hilfswerkes in Frankfurt a.M.
Ursprünglich sollten die 60.000,— DM zur Mitfinanzierung der 16 Wohnungen dienen, die die Siedlungsgesellschaft im Jahre 1955 in der von Orsbeckstraße erstellt hat. Die Zusatzversorgungskasse war aber nicht in der Lage, die Darlehensmittel vor Dezember 1955 auszuzahlen, so daß sie für die Finanzierung der genannten 16 Wohnunger nicht mehr in Frage kamen.
Die 60.000,— DM sollen nunmehr dem Hilfswerk für weitere Bauvorhaben an der El^endorferstraße zur Verfügung gestellt werden. Da 1. und 2. Hypothek bereits für andere Baumittel in Anspruch genommen werden, bleibt für die 60.000,— DM keine ausreichende Sicherung mehr.
Die Siedlungsgesellschaft hat der Stadt nun angeboten, auf ihrem Verwaltungsgebäude in Frankfurt a.M. , Hans Thoma-Straße eine Sichea?- yungsgrundschuld in Höhe von 60.000,— DM eintragen zu lassen. Das Gebäude wurde durch Herrn Bürgermeister und das Mitglied des Stadtrates, Herr Bau-Ing. Burg besichtigt. Es wurde festgestellt, daß das Verwaltungsgebäude im besten baulichen Zustand ist und mit einem Wert von 108.000,— DM zu Buche steht.
Von einer Belastung in Höhe von 43.000,— DM sind bereits 23 % abgetragen. Die Herren überzeugten sich auch von der allgemein finanziellen Lage der Gesellschaft und gewannen den Eindruck, daß das Unternehmen finanziell gut geführt wird und auf besten Füßen steht.
Aus diesem Grunde wird die Belastung des Verwaltungsgebäudes in Frankfurt a.Main als ausreichende Sicherung für die Darlehenshergabe angesehen, besonders wenn als besonderer Vermerk ein Löschungsvermerk zu Gunsten der Sicherungsgrundschuld der Stadt Montabaur und das Recht der Vollstreckbarkeit ohne Vorausklage im Grundbuch eingetragen wird.
Einstimmig beschließt der Stadtrat wie folgt:
Die Stadt Montabaur gewährt der Gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft des Ev. Hilfswerkes in Frankfurt a.M. ein Darlehen von 60.000,— DM für den Wohnungsbau in Montabaur.
Das Darlehen wird zu den gleichen Bedingungen weitergegeben, wie es die Stadt Montabaur von der Zusatzversorgungskasse in Wiesbaden erhält, also mit 6 % Zinsen, rückzahlbar in einer Summe nach 10 Jahren.
Zur Sicherung^ des Darlehens wird auf das Verwaltungsgebäude der Siedlungsgesellschaft in Frankfurt a.M. Hans Thoma-Straße eine Siche- rungsgrundschuld in Höhe von 60.000,— DM nebst einem Löschungsvermerk zu Gunsten dieser Sicherungsgrunnschuld und dem Recht der
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