Die Haupteinnahmequellen wie Steuereinnahmen, Forstwirtschaft, Wasserwerk usw. wurden besonders hervorgehoben.
Das finanzielle. Bild ist kurz folgendes:
Soll-Einnahme 1954 = 1.077'.819,36 DM
Soll-Ausgabe 1954 = 999.891,92 DM
Soll-Überschuß1954 = 77.927,44 DM
Weiter wurden bekanntgegeben der Vermögens- und Schuldenstand der Stadt Montabaur.
Beigeordneter Kuntermann verliest anschließend den Bericht der Prüfungskommission, die am 29. und 30.11.1955 die Jahresrechnung 1954 geprüft hat. Selbstverständlich konnte in dieser kurzen Zeit nur stichweise geprüft werden. Rechnungsbelege und Buchführung waren in bester Ordnung.
Gern. § 110 GO. empfiehlt die Prüfungskommission Entlastung des -Bürgermeisters und nachträgliche Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen, soweit solche.noch nicht genehmigt.
Herr Bürgermeister schließt noch kurze Ausführungen an. Er begründet insbesondere die Mehrkosten der Sonderaufwendungen für Schneeräumung und den ßtreudienst. Das Bestreben der Verwaltung war stets, sich im Rahmen des-Haushaltsplanes zu halten. Leider war dieses nicht immer möglich. ' . .
Bei dieser Gelegenheit macht Herr Bürgermeister darauf aufmerksam, daß die Stadt die Erhebung der Anliegerbeiträge nicht länger hinausschieben kann. Es ist eine sehr starke Belastung für die Stadt, wenn sie für die Finanzierung der Straßenneubauten Darlehen aufnimmt. In einer der nächsten Sitzungen wird dem Stadtrat eine MusterSatzung für die Erhebung der Anliegerbeiträge Vörgelegt werden.
Das.Wasserwirtschaftsamt drängt sehr auf die Durchführung der Kanalisation. Zur Finanzierung dieser Arbeiten werden wir.gezwungen sein, Kanalisationsgebühren festzusetzen.
Daß wir.einen so schönen Wald besitzen, darauf können wir stolz und froh sein. Wir dürfen allerdings in- den kommenden Jahren keine besonders großen Erwartungen an den Wald stellen, da die Bestände verhältnismäßig jung sind. . . -
Die einzelnen Fraktionen erklären, daß sie mit der 'Verwaltung zufrieden sind und schlagen vor, dem Bürgermeister und der Verwaltung Entlastung zu erteilen und die Jahresrechnung 1954 anzunehmen.
Einstimmig wird folgender Beschluß gefaßt:
Der Rat ist von dem Endergebnis der Prüfung der Jahresrechnung 1954 in seiner Sitzung vom 16.12.1955 in Kenntnis gesetzt worden.
Die Jahresrechnung wird gebilligt und.dem Bürgermeister Entlastung gemäß § 110 (1) der GO. für Rheinland-Pfalz erteilt.
Den in der Jahresrechnung äusgewiesenen Haushaltsüberschreitungen wird, soweit dies nicht schon durch besonderen Stadtratsbeschluß geschehen ist, nachträglich zugestimmt.
Punkt 2
Belösung der Vermögensabgabe für die Stadt Montabaur.
Die Stadt Montabaur hat an Vermögensabgabe nach den Bestimmungen des* Lastenausgleichsgesetzes für den gesamten bebauten und* unbebauten
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