Akte 
Sitzung 04. November 1955
Entstehung
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Aufgabe des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge in Kassel.

Die Einweihung und Übergabe in die Obhut der Stadt Montabaur kann erst voraussichtlich im Spätsommer 1956 erfolgen.

Bei einer großen Anzahl der von auswärts nach Montabaur umgebette­ten Kriegstoten müssen noch die genauen Personalien über Berlin festgestellt werden, da sich bei den Umbettungen viele Unklarheiten in Bezug auf die Erkennungsmarken herausgestellt haben.

Ab 1. Oktober 1955 hat die Stadt gegen Bezahlung einer Entschädi­gung durch das Land die Reinhaltung der Gräber von Unkraut über­nommen. Etwaige Ausfälle, die durch den nahenden Winter sowohl in der Bepflanzung als in dem Mauerwerk einschl. der Wege auftreten, werden von dem Volksbund getragen, Die Stadt lehnt hier jede Kosten­beteiligung ab.

Punkt 7

Wegeeinziehung Boymann.

Boymann hat am 2.3.1953 an die Stadtgemeinde Montabaur den Antrag gestellt, den Feldweg Flurstück Nr. 5893, Flur 27 in das Flurstück Nr. 4620 zu verlegen. Inzwischen hat das Verkehrskommando auf den Flurstücken 4621, 4622 und 4623 Flur 27 für ihre Dienststelle Ge­bäude errichtet. Boymann, der Eigentümer der Parzelle 4623 war, hat seine Parzelle mit der landeseigenen Parzelle Nr. 4620 -Eigen­tümer Domänenverwaltung- getauscht. Die Vermessung ist erfolgt und kann die Einziehung des Feldweges Flurstück Nr. 5893 erfolgen, zumal im Flurstück Nr. 4626 ein neuer Verbindungsweg zwischen Jahnstraße und Koblenzerstraße durch Boymann angelegt wurde. Regierungsoberbaurat Esser vom Staatshochbauamt Diez erhebt gegen die Einziehung des alten Weges Flurstück 5893 keine Einwände. Einstimmig beschließt der Stadtrat wie folgt:

Der Feldweg Flur 27 y Flurstück Nr. 5893 Gemarkung Montabaur "Auf dem oberen Wassergraben" wird eingezogen.

Punkt 8

Bebauungsplan "Peterstor"

Der Bebauungsplan "Peterstor" ist vollständig neu überarbeitet worden. Er ist nun zum 7. mal abgeändert. Mit allen Grundstückseigen­tümern, die durch die Umlegung in den Genuß eines Bauplatzes kom­men, wurde persönlich verhandelt und haben sich diese schriftlich mit der vorgesehenen Art der Umlegung einverstanden erklärt.

Herr Bürgermeister bittet um Stellungnahme und gegebenenfalls um die Genehmigung des Bebauungsplanes. Der Plan ist der mittle­ren Baubehörde noch zur Genehmigung vorzulegen.

Beigeordneter P-ehl macht die Einschränkung, daß seine Fraktion mit dem Plan wohl einverstanden sei, aber die Giebelstellung der Häuser den Bauherren überlassen werden solle.

Herr Bürgermeister erwidert darauf, daß das von der Aufsichts­behörde nicht zugestanden würde und der Plan dann unvollständig sei. Die Giebe.lstellung muß schon wegen der Straßenführung fest­liegen. An der weiteren Aussprache beteiligen sich alle Fraktionen. Man ist schließlich der Auffassung, daß wenn die infragekommenden Grundstücksbesitzer damit einverstanden sind, doch der Stadtrat auch sein Einverständnis geben sollte.

Der Stadtrat genehmigt einstimmig den Bebauungsplan "Peterstor" in der vorliegenden Form.

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