Akte 
Sitzung 04. November 1955
Entstehung
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Der in 1955 genehmigte Sonderhieb mit 1.200 fm und der im Dezember 1954 und Januar 1955 erfolgte Windwurf mit zusammen 1852 fm zusam­men 3052 fm werden auf die Holzrücklage der Jahre 1955 bis 1958 einschließlich und auf das Normalsoll 1955 angerechnet.

Ab dem Forstwirtschaftsjahr 1959 erhält die Stadt wieder ihr jährliches planmäßiges Hiebsoll von 3562 fm und wird ab diesem Zeitpunkt wieder die 10%ige Holzrücklage gemäß § 28 LFG gebildet.

Die im Plan eingesetzten End- und Vornutzungszahlen geben einen klaren Beweis, daß das Primäre im Holzeinschlag 1956 in der Vor­nutzung mit Durchforstung liegt und nicht mehr zu starkes Holz anfallen kann. Der schätzungsweisen Roheinnahme im Forstwirtschafts­jahr 1956 mit 164.500, DM stehen 79.560, DM Ausgaben gegen­über. Es verbleibt somit eine Reineinnahme von schätzungsweise 84.940, DH.

Der Hauungsplan wurde von der Verwaltung mit dem Revierbeamten, Oberförster Reifenberger, durchgesprochen und überprüft und kann vom Stadtrat anerkannt werden.

Im Kulturplan 1956 werden einschl. Soziallasten 15.520, DM ge­fordert. Der Plan wurde mit dem.Revierbaamten und der Verwaltung durchgesprodien und auf diesen Betrag festgestellt. Die im Plan aufgeführten Maßnahmen einschl. Wegebau sind im forstwirtschaft­lichen Sinne dringend notwendig. Die Kostenbeteiligung der Stadt mit 75 % = 2.250, DM für die Befestigung des Holzabfuhrweges im Gemeindewald Horressen von der Waldgrenze bis zum Hörmesser Wasserbehälter, ist gerechtfertigt, da gerade dieses Wegestück mit Holzfuhrwerken aus dem Stadtwald Montabaur stark befahren wird.

Die im Distrikt 43 vorgesehenen Kulturmaßnahmen wurden an Ort und Stelle mit den Herren der Forstverwaltung besprochen und festge­legt. Die zum Schutz der Kulturen gegen Wildschaden erforderlichen Gattermaßnahmen werden vom Jagdpächter Mast der Stadt ersetzt. Nachdem Herr Bürgermeister die dringende Notwendigkeit der Kultur­maßnahmen nochmals hervorgehoben hat und weitere Wortmeldungen nicht erfolgen, beschließt der Stadtrat einstimmig die Annahme des Hauungs- und Kulturplanes für das FWJ 1956.

Punkt 5

Übertragung der Rechte und Pflichten der Jagdgenossenschaften II und III (Feldjagden 1 u. 2) ab 1. April 1954 auf die Stadt­gemeinde Montabaur.

Stadtinspektor Kunst gibt die Beschlüsse der Jagdgenossenschaften bekannt und erklärt die gesetzliche Zulässigkeit.

Einstimmig stimmt der Stadtrat der Übertragung der Rechte und Pflichten der Jagdgenossenschaften II und III auf die Stadtge­meinde Montabaur mit Wirkung vom 1. April 1954 zu.

Punkt 6

Ehrenhain Westerwald

Stadtinspektor Kunst gibt einen kurzen* und klaren Bericht über den Ehrenhain Westerwald. 1.001 Kriegstote sind im Ehrenhain Westerwald gebettet. Obwohl vieles geschaffen wurde, ist die An­lage noch nicht endgültig fertiggestellt. Die Fertigstellung ist