Akte 
Sitzung 19. August 1955
Entstehung
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Punkt 4

Grundstücksankaug für die Stadt am Himmelfeld.

Die ^ebrüder Josef und Johann Müller haben der Stadt das ihnen am Himmelfeld gehörende Grundstück Flur 46, Parzelle 66, Grösse 15,8o ar, zum Preis von 5, DM je Rute angeboten. Laut Schreiben des Staatl. Forstamtes vom 4.7.1,955 wird der Ankauf empfohlen, jedoch ein Kaufpreis von 5,-DM je ute für zu hoch erachtet. Für die auf etwa 1o ar mit Jungfichten besetzte Fläche wird eine Vergütung von o,13 DM je Stück vorgeschlagen. Bei der erneuten Verhandlung mit den Gebrüdern Müller sind diese mit einem Verkaufspreis von 4,5o DM je Rute und o,13 DM je Jungfichte einverstanden.

Das infragestehende Grundstück liegt nordwestlich vom Himmelfeld vorgelagegt und soll in den Waldverband der Stadt Montabaur aufge­nommen werden.

Der Stadtrat ist mit dem vorstehenden Ahkauf und Ersatzzahlung für die vorhandenen Jungfichten einstimmig* einverstanden.

Die erforderlichen Geldmittel müssen im FWJ. 1956 ausgewiesen werden.

Punkt 5

Antrag der Ww. Anna Schneckenburger.

Die Witwe des Elektromeisters Albert Schneckenburger, Montabaur, Steinweg 1 hat mit Schreiben vom 6.8.1955, hier eingegangen am 15.8.1955, einen Antrag auf Gewährung einer laufenden zusätzlichen Unterstützung durch die Stadt gestellt.

Frau Schneckenburger erhält eine mtl. Witwenrente aus der Ange­stelltenversicherung und Zusatzversorgung von zusammen 116,3o DM*

Nachdem Herr Bürgermeister Kraulich den Antrag bekanntgegeben hat, gibt Stadtinspektor Kunst auf Grund der vorliegenden Rentenbeechei- de dem Stadtrat bekannt, dass einmal die festgesetzte Rente aus der Angestelltenversicherung mit mtl. 85,2o DM und 31,1o DM aus der Zusatzversorgung ordnungsmässig berechnet und durch die beiden Versicherungsanstalten richtig ausbezahlt werden, von einer fehler­haften Berechnung,wie im Antrag von Frau ^chneckenburger angegeben, kann keine Rede sein. Frau Schneckenburger erhält als "itwe aus der Angestelltenversicherung und Zusatzversorgung nur 5o% der er- dienten Rente ihres verstorbenen Mannes. Wahrscheinlich hat der Verstorbene zu Lebzeiten seiner Ehefrau hierüber keine Aufklärung gegeben. Die Stadt Montabaur hat gegenüber dem Verstorbenen und auch der Witwe, Frau Anna Schneckenburger, in sozialer Hinsicht mehr wie ihre Pflicht getan.

Der Stadtrat bedauert daher,nachdem sich auch die Stadträte Intra und Pehl der Ansicht der Verwaltung angeschlossen haben, dem An­trag auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen und aus grundsätz­lichen Erwägungen heraus nicht entsprechen zu können.

Der Antrag wird abgelehnt.

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