-^ie Preise wurden nach einem Gutachten des Herrn Landwirtschaftsrats Eling vom 18.8. 1955 als angemessen bezeichnet.
Der Ankauf zu 1. und 2. ist bereits vor dem Notar Justizrat Dr. "llhelrn Teves Montabaur erfolgt.
Der Ankauf zu 3* kann erst, wenn der Bruder der verstorbenen Maria Gromig geb. Hübinger,Postbeamter i.R. Peter Hübinger, den Erbschein in Besitz hat, vorgenommen werden.
Der Stadtrat ist einstimmig mit den vorstehenden Grundstücksankäufen für den Hospitalfonds einverstanden.
Punkt 2
Änderung einer Bürgschaftsübemnahmeerklärung.
Der Stadtrat hat am 4.2.1955 die Übernahme einer Bürgschaft für ein 7c- Darlehen von 7ooo,-DM beschlossen, das dem Kaufmahn Kurt Steiger aus Montabaur von der Deutschen Pfandbriefanstalt Wiesbaden gegeben wird.
Der Kaufmann Steiger ist am 3o.5*1955 verstorben. Das vorgesehene Bauvorhaben wird von der Ehefrau Emma Steiger durchgeführt. Die Verwaltung hat keine Bedenken, die Übernahme der Bürgschaft auch für Frau Steiger zu übernehmen.
Der Stadtrat genehmigt einstimmig die Übernahme der Bürgschaft für die Ehefrau Emma Steiger geb. Scheit aus Montabaur,Kirchstr. 27 zu den von der Deutschen Pfandbriefanstalt "iesbaden in der abzugebenden Bürgschaftserklärung festgelegten Bedingungen.
Der Stadtratsbeschluß vom 4.2.1955 Punkt 1 b wird aufgehoben.
Punkt 3
Antrag des Staatl. ^orstamtes Montabaur vom 10.8.1955.
Das Staatl. Forstamt Montabaur hat mit Schreiben vom 10.8.1955 den Vorschlag gemacht, die Revierförster für die Benutzung ihrer eigenen Motorfahrzeuge (Pkw. oder Krad) im ^ienst zu entschädigen und ihnen je nach der Entfernung und Grösse der von ihnen verwalteten.Reviere eine entsprechende mtl. Pauschale zu zahlen.
Für Herrn Oberförster Reifenberger wird eine durchschnittliche Kilometerzahl von täglich 12 km = 360 km monatlich der Berechnung zu ^runde gelegt. *^ür die -Benutzung werden die staatl. Kilometersätze in Höhe von o,15 DM je km für ein Kraftfahrzeug festgelegt. Rieses entspräche einer mtl. Pauschalvergütung von 45,-DMy mithin jährlich 54o,-BM.
In Anbetracht der grossen Arbeit und ausgedehnten Entfernung unseres Stadtwaldes, insbesondere aber der vorzüglichen Betreuung unseres Waldes durch Herrn Oberförster Reifenberger, hält die Verwaltung
diese Entschädigung für zweckmässig. ^ „ i .
Im Haushaltsplan 1955 sind allerdings Mittel für diesen Zweck nicht
bereitgestellt. Die Mittel müssen im Nachtragsetat 1955 eingesetzt
Nach einer ergangenen Entscheidung des 0Cerverwaltungsgerichtes in Koblenz kann dis Gewährung eines solchen Zuschusses an Herrn Oberförster Reifenberger erfolgen. , . „ . .. . *
Der Stadtrat ist einstimmig damit einverstanden, daß ab 1. April 1955 an Herrn Oberförster Reifenberger ein mtl. Zuschuss von 45, DM gezahlt wird. Die erforderlichen Mittel sind im Nachtragsetat 1955 bereitzustellen.
16.12
1955
17 . 2 ;
1956
17 ? 5 1956
8 . 6 1956
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23 . 1 ^
1956
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