Die Stadt Koblenz, die dieserhalb längere Zeit mit der Kevag in Verhandlungen stand, weicht einem Prozeß aus und zieht einen Vergleich vor. 3 Instanzen muß ein solcher Prozeß durchlaufen und es liegt immerhin noch ein gewisses Risiko vor. Unterm 12.5.1955 teilt die Stadtverwaltung Koblenz mit, daß sie mit der Kevag folgenden Vergleich abgeschlossen hat:
Es sind zu zahlen:
21.6.1948 - 31.12.1953 = 65 % der streitigen Beträge.
Ab 1.1.1954 die Konzessionsabgaben von den Stromeinnahmen einschl. der Kohlenaufpreise.
Ein Angebot auf gleicher Basis hat die Kevag nun auch der Stadt Montabaur mit Schreiben vom 26.4.1955 gemacht. Die Verwaltung hält es für zweckmäßig, das Angebot anzunehmen. Bei weiteren Verhandlungen dürfte kaum mehr erreicht werden, als die Stadt Koblenz erreicht hat.
Für.die Stadt Montabaur handelt es sich um einen Betrag von 11.446,— DM, den die Kevag entweder zu je einem Viertel am
30. 6. 1955
31.12. 1955
30. 6. 1956
31.12^ 1956
oder in einer Summe bis zum 30.6.1955 zahlen will. .1
An die Zahlung in einer Summe knüpft die Kevag die Bedingung,^daß noch im Kalenderjahr 1955 der gesamte Betrag für die Verbesserung und Erweiterung der elektrischen Straßenbeleuchtung über die im Etat 1955 in üblicher Weise eingesetzten Mittel hinaus tatsächlich aufgewendet wird.
Die Verwaltung rät, die angebotene Zahlungsweise in einer Summe anzunehmen.
Einstimmig beschließt der Stadtrat wie folgt:
1) Das Vergleichsangebot der Kevag vom 26.4.1955 betr. die Zahlung von Konzessionsabgaben auf die seit 1948 genehmigten Strompreiserhöhungen wird angenommen.
2) Die Stadt Montabaur legt Wert auf Zahlung der Vergleichssumme bis zum 30.6.1955 unter Anerkennung der an diese Zahlungsweise geknüpften Bedingungen.
3) Das Stadtbauamt arbeitet einen entsprechenden Ausbauplan aus, legt ihn vor und sorgt für Durchführung bis zum 31.12*.1955.
Punkt 2
Grundstücksverkauf des Hospitalfonds.
An die Herren Walter Jesse aus Montabaur und Anton Leonhard aus Neustadt/Wied wurden laut Vertrag vom 25.9.1954 für den Bau eines Hotels am Himmelfeld hospitaleigene Grundstücke verkauft.
Von der Grundstücksparzelle 4430 und der Grabenparzelle 6127 wurde nur die Hälfte abgegeben. Für den Rest der Parzellen 4430 und 6127 und die Grundstücksparzelle 4432 wurde den Käufern ein Vorkaufsrecht vertraglich zugesichert.'
Die Herren Jesse und Leonhard beantragen nunmehr die käufliche Überlassung der Parzelle 4432 und des Restes der Parzellen 4430

