Rücksprache genommen war, am 31. Mai 1955 ein neuer Kostenvoranschlag vorgelegt worden. Endsumme 80 383,— DM.
Im ersten Kostenvoranschlag wurden gefordert 93.760,— DM. Nicht ! enthalten sind in dem neuen Kostenvoranschlag die Kosten für die { Transformatorenhäuser, die mit 5.600,— DM veranschlagt sind. j
Gesamtkosten somit 85 983;— DM. Erspart werden gegenüber dem ersten Kostenvoranschlag immerhin noch 7.777,— DM.
Der Betrag für die Anlage, die nach der Ausführung durch die Ke- vag in ihr Eigentum und Unterhaltungspflicht übergeht, beläuft sich auf 69.887,— DH Diesen Betrag hat die Stadt somit als Baukostenzuschuß zu leisten. Die Beiden Transformatorenhäuser mit der Hochspünnnngseinrichtnng und den Transformatoren Gesamtkostenvoranschlag 16.096,— DM bleiben in Eigentum der Stadt Montabaur.
Es kommt zu einer ausgiebigen Aussprache, an der sich alle Fraktion? beteiligen. '
Bevor es zu einer Abstimmung kommt, verläßt Stadtrat Rothbrust, der Angestellter der Kevag ist, den Sitzungssaal.
Einstimmig beschließt der Stadtrat nunmehr wie folgt:
Der Stadtrat ist mit der Vergebung der Arbeiten an die Kevag in Koblenz einverstanden. Nach dem Umbau der Transformatorenstation Eigendorf und nach Erstellung der 10 KV Freileitung, sowie Verlegung des Hochspannungskabels gehen diese Anlagen nach Bezahlung durch die Stadt in das Eigentum und in die Unterhaltung der Kevag über.
Punkt 4 Verschiedenes
Brücke über das Wehr in der Sommerwiese
Beigeordneter, Architekt Frank, hat einen Plan für die zu erbauende Brücke geschaffen. Herr Bürgermeister gibt diesen Entwurf dem Stadtrat zur Kenntnis.
Mit diesem Punkt ist die öffentliche Sitzung beendet. Die Herren der Presse verlassen den Sitzungssaal.
Es ist nun zu beschließen, ob die in nichtöffentlicher Sitzung angesetzten Punkte in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden sollen. Einstimmig beschließt der Stadtrat, diese Punkte in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.
Herr Bürgermeister stellt nach dieser Abstimmung die Öffentlichkeit wieder her. Da keine Personen im Zuhörerraum erscheinen,folgt die nichtöffentliche Sitzung.
B. Nichtöffentliche Sitzung.
Punkt 1
' ' ' ^ Konzessionsabgaben Keväg.
Bei Berechnung der Konzessionsabgaben hat die Kevag, die seit dem 21.6.1948 durchgeführten Strompreiserhöhungen außer Acht gelassen. Ob die Strompreisarhöhungen überhaupt berücksichtigt werden müssen, war bisher strittig. Die Strompreiserhöhungen waren auf die Kohienaufpreise zurückzuführen.
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