1955
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3. März d.J. mit der Teilumlegung des Baugebietes "Alberthöhe" -Antrag des Lehrers Heinrich Fries- befaßt. Es wurde beschlossen, das Stadtbaüamt solle auf dem Verhandlungswege versuchen, König zu bewegen, die neuerworbene Parzelle 3771 an Fries abzugeben. König lehnte die Abgabe ab. Daraufhin wurde, wie in dem Stadtratsbeschluß weiter festgelegt, an das Katasteramt der Antrag auf eine Teilvermessung gestellt. Das Katasteramt hat am 4. Mai d.J. einen Verhandlungstermin mit den Beteiligten durchgeführt. Eine Einigung kam'nicht zustande. Daraufhin stellt das Katasteramt eine Umlegung nach §§27-47 des Aufbaugesetz&s bezüglich der Flurstücke 3771, 3772, 3773 u. 3774 anheim. Nach einer Beschwerdeschrift des Herrn Dr. Heinz König, die an das Katasteramt weitergegeben wurde, teilt diese Stelle am 25.5.1955 mit, den Umlegungsbeschluß der Bezirksregierung herbeizuführen. Der Antrag wurde daraufhin am 28. Mai 1955 an die Bezirksregierung gestellt.
Nach diesen Ausführungen des Herrn Bürgermeisters folgt eine lebhafte Diskussion, an der sich alle Fraktionen beteiligen. Stadt- 3bat Germann führt schließlich aus, daß sich die Verwaltung mit dem was Herr König in seinem Schreiben will, nicht zu befassen hat, sondern dies lediglich Sache der Umlegungsbehörde sei.
Mit den getroffenen Maßnahmen der Verwaltung erklärt sich der Stadtrat einverstanden.
Punkt 4
Verschiedenes.
Ausbau der Bundesstraße 49 Montabaur - Neuhäusel
Das Straßenbauamt Diez hat mit Schreiben vom 17.5.1955 mitgeteilt, daß im Monat Juni 1955 eine Verbreiterung der Bundesstraße 49 zwischen Montabaur und Neuhäusel (Pflasterstrecke im Montabaurer Stadtwald) und die Landstraße I. Ordnung 19 (Umleitung um die Montabaurer Höhe) um je 1,50 m auf beiden Seiten erfolgen soll.
Gleichzeitig bittet das Straßenbaüamt um die Genehmigung, die dazu benötigten Geländestreifen in Anspruch nehmen zu können. Was das Fällen von Bäumen, anbetrifft, so dürfte dieses nur in einem geringem Umfange nötig sein. Die Fällung selbst könnte noch im kommenden Winter erfolgen.
Im Interesse des Verkehrs und der Dringlichkeit der Angelegenheit, hat die Verwaltung ihre vorläufige Zustimmung gegeben.
Einstimmig beschließt der Stadtrat wie folgt:
Im Interesse des immer mehr zunehmenden Verkehrs erklärt sich der Stadtrat mit der Abgabe der in Frage kommenden Geländestreifen von je 1,50 m Breite beiderseits der Teilstrecke der Bundesstraße 49 Montabaur - Neuhäusel (Pflasterstrecke im Montabaurer Stadtwald) und die Landstraße I. Ordnung 19 (Umleitung um die Montabaurer Höhe) zur Verbreiterung der Straße einverstanden.
Herr Bürgermeister wird ermächtigt, wegen des Preises für das . abzugebende Gelände^mit dem Straßenbauamt zu verhandeln.
Punkt 4 Verschiedenes.
Hochspannungsanlage für die Wasserversorgung im Stadtwald.
Von der Kevag ist, nachdem mit Herrn Direktor Jansen am 12. Mai d.J.
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