Punkt 3
Einziehung eines Wegestückes innerhalb des Grundbesitzes des
Sägewerks Quirmbach.
Die Pa. Quirmbach hat den Erwerb eines Teiles des Feldweges Gemarkung Montabaur, Flur 25 Parzelle Nr. 5828 beantragt. Der Feldweg liegt innerhalb des Betriebsgeländes und wird zu beiden Seiten von Quirmbach'sehen Eigentum umgeben.
Vorerst hat der Stadtrat zu beschließen, daß er mit der Einziehung des Wegestücks einverstanden ist.
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
Die im Grundbuch von Montabaur Flur 25 eingetragene Grundstücksparzelle Nr. 5828 ist in ihrer Länge entlang den Grundstücken der Fa. Otto Quirmbach als öffentlicher Weg einzuziehen.
Punkt 4
Verkauf des eingezogenen Wegestückes.
Das eingezogene Wegestück, Gemarkung Montabaur, Flur 25? Parzelle Nr. 5828 soll an die Firma Quirmbach verkauft werden.
Einstimmig Beschließt der Stadtrat wie folgt:
An die Firma Otto Quirmbach in Montabaur ist zu verkaufen:
Das Teilstück des Feldweges in der Gemarkung Montabaur, Flur 25? Parzelle 5828 vom Anfang des Weges an der Grabenparzelle 583o bis zur Grundstücksgrenze zwischen den Parzellen 3886 und 3887. Als Kaufpreis sind zu zahlen je Rute 40?— DM.
Das Teilstück der Wegeparzelle, das an Quirmbach verkauft werden soll, ist einzuziehen.
Die Kosten der Vermessung der Teilparzelle aus der Parzelle 5828 und die Kosten aus dem Kaufvertrag trägt die Fa. Quirmbach.
Punkt 5
Antrag eines Bauwilligen auf teilweise Zusammenlegung, auf der oberen Alberthöhe.
Lehrer Heinrich Fries ist Inhaber der Gartenparzellen Nr. 3773 und 3772 "Auf der oberen Alberthöhe"
Der Besitz fällt in die Baulandgrenzen des genehmigten Bebauungsplanes "Auf der oberen Alberthöhe".
Um bauen zu können, beantragt Fries die Umlegung der Grundstücke Kartenblatt 24? Parzellen 3771? 3772, 3773 und 3774.
Herr Bürgermeister bringt klar an Hand von Karten zum Ausdruck, daß die Umlegung der Alberthöhe erhebliche Schwierigkeiten bereiten wird, da hier kleine und kleinste Parzellen liegen. Es wird nicht möglich sein, jedem Grundstücksbesitzer auch einen Bauplatz zuzusprechen. Nach der Größe des Eigentums zu urteilen, wird Lehrer Fries nach der Umlegung selbstverständlich einen Bauplatz erhalten.
Es kommt zu einer lebhaften Debatte, an der sich alle Fraktionen beteiligen. Man ist allgemein bestrebt, Herrn Lehrer Fries zu einem Bauplatz zu verhelfen.
16.12
9. 3 1956
17? 5 1956
. 8 . 6 1956
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1955 ^
28. 4, 1955
19 * 8 : 1955
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