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Das Stadtbauamt wird beauftragt mit Herrn Schreinermeister Peter Honig za verhandeln, damit dieser die fehlende Parzelle an Herrn Lehrer Fries abgibt. Für den Fall, daß das nicht za erreichen ist, soll mit dem Katasteramt verhandelt werden über die teilweise Umlegung .
Der Antragsteller ist entsprechend za bescheiden.
Punkt 6
Antrag auf Baugenehmigung in nicht bebaubarem Gelände.
Herr Karl Hübinger hat den Antrag zur Bebauung seines Gartens "In der Hackenbitz" Flur 17, Parzellen 107/3222-108/3222.109/3222 and 37/3222 mit einem Wohnhaus gestellt. Diese Gartenparzellen liegen an dem Feldweg in der Verlängerung der Brergasse nach dem Wolfsturm, entlang dem sogenannten Wallgraben. Der geplante Neubau liegt ca. 50 mtr. von dem Wolfsturm entfernt. Der Wolfsturm unterliegt dem Ortsstatut zum Schutze der Stadt Montabaur gegen Verunstaltung vom 21. Oktober 1908. Hiermit ist auch zwangsläufig der dort vorbaiführende Wallgraben in Verbindung zu bringen.
Herr Bürgermeister gibt bekannt,daß hier nicht nur der Bau zu geneinnigen ist, sondern auch der bestehende Bebauungsplan geändert werden muß. In der Stadtratsitzung vom 22.7.1954 hat der Stadtrat einstimmig beschlossen, daß nunmehr an den festgelegten Bebauungsplänen Änderungen nicht mehr stattgegeben werden sollte. Dem Schwiegersohn von Herrn Toni Roßbach, Herrn Josef Straub, wurde s.Zt. die Bebauung im Gelände am Wolfsturm abgelehnt. Beigeordneter Fehl plädiert für die Genehmigung. Hübinger sei ein Baulustiger, der Geld habe und man solle ihm so weit als möglich entgegenkommen. Es kommt zu einer lebhaften Diskussion, an der sich alle Fraktionen beteiligen.
Schließlich wird einstimmig folgender Beschluß gefaßt:
Der Stadtrat ist damit einverstanden, daß Karl Hübinger in seinem Gartengelände, Flur 17, Parzellen 107/3222, 108/3222, 109/3222 und 37/3222 ein Wohnhaus errichtet.
Punkt 7
Besetzung" einer unbesetzten Beamtenstelle.
Reinhard Sonnensehein, Verwaltungsangestellter bei der Stadtverwaltung Montabaur, beschäftigt auf der Stadtkasse, hat die Verwaltungs Prüfungen I und II mit Erfolg bestanden.
Im Stellenplan der Stadt Montabaur befindet sich noch folgende freie Stelle.
"Stadtkassenobersekretär, Besoldungsgruppe A 5 b"
Die Verwaltung schlägt vor, Reinhard Sonnenschein mit Wirkung vom 1. April zum Stadtkassenebersekretär zu ernennen und ihn in die freie Stelle der Besoldungsgruppe A 5 b einzuwaisen.
Mit dieser Regelung wird auch die Forderung des Rechnungshofes, Beschäftigung eines Beamten auf der Stadtkasse, erfüllt.
Einstimmig faßt der Stadtra,t folgenden Beschluß:
Der Stadtrat ist damit einverstanden, daß Reinhard Sonnenschein mit Wirkung vom 1. April d.J. zum Stadtkassenobersekretär ernannt und er in die freie Planstelle Ä 5 h eingewiesen, wird.
Das Besoldungsdienstalter ist auf den 1. April 1951 festzusetzen.
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