" ! wc-
Herr Bürgermeister füiirt noch aus, daß auch Herrn Revierförster Chelius und dem jetzigen Oberförster Reifenberger besonderer Dank gezollt werden muß. Herr Reifenberger ist es, der mit Argusaugen über den Wald wacht.
Der Stadtrat genehmigt einstimmig den Sonderhieb sowie den Nachtragshauungsplan.
Punkt 2
Bürgschaftsübernahme durch die Stadt.
a) Antrag des Verwaltungsangestellten Paul Ketzer.
Der Antrag lag bereits dem Stadtrat in seiner Sitzung am 4.2.1955 vor. Der Stadtrat stimmte der Bürgschaftsübernahme bei Einschaltung gewisser Sicherungen zu. Inzwischen ist eine Änderung eingetreten.
Die Deutsche Pfandbriefanstalt, über die das 7c Darlehen läuft, verlangt neuerdings nicht nur die Bürgschaft der Stadt, sondern auch die Sicherung des Darlehens durch eine erste Hypothek.
Nach nochmaliger eingehender Überprüfung des Gesamtfinßnziernngs- planes, hat die Verwaltung starke Bedenken, dem Antrag stattzugeben. Da die Stadt Montabaur eine selbstschuldnerishhe Bürgschaft leisten muß, wird die Pfandbriefanstalt die Stadt jederzeit auf Grund der Bürgschaft in Anspruch nehmen und die Stadt müßte die 10.000,— DM zahlen. Diese Gefahr liegt besonders nahe, weil Ketzer nur über ein Eigenkapital von nur 1.000,— DM verfügt.
b) des Polizeimeisters Bernhard Piroth.
Polizeimeister Piioth ist mit Schreiben vom 1.3.1955 an die Stadt zwecks Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft für ein 7c Darlehen in Höhe von 14.000,— DM herangetreten. Bei einem Gesamtkostenaufwand von 30.000,— DM verfügt Piroth unter Hitheranziehung der Eigenleistungen = Wert 3.400,— DH über eigene Barmittel in Höhe von 2.600,— DH.
Die Verwaltung macht bei diesem Antrag die gleichen Bedenken geltend wie im Falle Ketzer.
Herr Bürgermeister ist auf jeden Fall gegen die Übernahme der Bürgschaft, da das Haus an einer Stelle errichtet wird, die nicht als ausgesprochenes Wohnviertel gilt und so an Wert sehr viel verliert.
Es kommt zu einer lebhaften Diskussion an der sich alle Fraktionen beteiligen. Es wird klar verlangt, daß jemand, der die Bürgschaft der Stadt in Anspruch nehmen will, den Nachweis erbringen muß, daß er über 40% Eigenkapital verfügt.
Der Stadtrat lehnt einstimmig die Übernahme der Bürgschaften Ketzer und Piroth ab. Der Stadtratsbeschluß vom 4.2.1955 betr. Übernahme der Bürgschaft Ketzer, wird aufgehoben.
Der-Stadtrat beschließt weiter einstimmig, daß in Zukunft nur noch Bürgschaften übernommen werden in solchen Fällen, in denen der Antragsteller einwandfrei über 40 % Eigenkapital verfügt.bzw. diese nachweisen kann, wobei Eigenleistung nicht in Anrechnung kommt.
- 7 -

