Akte 
Sitzung 03. März 1955
Entstehung
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Mit dieser Mitteilung ist die öffentliche Sitzung beendet. Herr Bürgermeister dankt den Bürgern und den Herren der Presse für ihre Teilnahme an der Sitzung. Alle im Zuhörerraum anwesenden Personen verlassen den Sitzungssaal. Es folgt eine kleine Pause.

Es ist nun zu beschließen, ob die unter nichtöffentlicher Sit­zung angesetzten Punkte in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind.

Einstimmig beschließt der Stadtrat, sämtliche Punkte in nicht­öffentlicher Sitzung zu behandeln.

Bürgermeister Kraulich stellt nach dieser Abstimmung die Öffent­lichkeit wieder her. Da keine Person im Zuhörerraum erscheint, folgt die nichtöffentliche Sitzung.

B. Nichtöffentliche Sitzung.

Punkt 1

Änderung des Hauungsplanes.

Wegen der Deckung der Mosten für die Kraftstromleitung der Was­serversorgungsanlage hat eine ausführliche Besprechung mit den Herren Beigeordneten, sowie Herrn Forstmeister Winterfeld statt­gefunden. ^

Es ist für die Stadt unmöglich, für den Wasserleitungsbau noch weitere Darlehen aufzunehmen. Die Gelder, die die Stadt bis jetzt dem Wasserwerk gegeben hat, werden im kommenden Jahr weder ver­zinst noch amortisiert werden. Nit Herrn Assessor König wurde die Angelegenheit des Wasserwerks eingehend besprochen. Von Jahr zu Jahr muß ermittelt werden, was das Wasserwerk leisten kann. Im übrigen muß alles versucht werden, zu erreichen, daß das Wasser­werk körperschaftssteuerfrei bleibt.

Um die Kosten der 'Kraftstromleitung der Wasserversorgungsanlage finanzieren zu können, hat die Stadtverwaltung einen Antrag auf Genehmigung eines Sonderhiebs gestellt und in dem Antrag betont, daß die Verwaltung sich stets von dem Gedanken leiten ließ nicht nur aus dem Walde zu nehmen, sondern alle Gelder, die forstwirt­schaftlich benötigt wurden, auch zu geben.

Herr Stadtinspektor Kunst gibt den Antrag der Verwaltung an das staatl. Forstamt auf Genehmigung eines Sonderhiebs bekannt.

Der Sonderhieb in Höhe von 1200^ fm Buchenholz soll einen Rein­erlös von 100.000, DM erbringen.

Der Antrag der Stadt wurde durch Herrn Forstmeister Winterfeld befürwortend an das Reg.-Forstamt weitergeleitet.

Das Reg.-Forstamt in Montabaur hat mit Schreiben vom 24.2. d.J. den Sonderhieb im Prinzip bereits genehmigt.

Bedingung ist, daß der Sonderhieb auf die Holzrücklage der Jahre 1955 - 1958 einschließlich angerechnet wird. ' *

Der Sonderhieb kann nicht als ein Eingriff in die Substanz des Waldes angesehen werden.

Z.Zt. wird an die Fa. Waldhof kein Faserholz verkauft, da die Stadt durch den Brennholzverkauf größere Gewinne erzielt.

Herr Bürgermeister bittet den Stadtrat, den Sonderhieb und da­mit auch den Nachtragshauungsplan genehmigen zu wollen.

Stadtrat Eberz hebt hervor, daß es zu einem guten Teil Herrn Stadtinspektor Kunst zu verdanken ist, daß im Stadtwald in den letzten Jahrzehnten nicht wild geschlagen, sondern sehr sparsam gewirtsckaftet wurde.