Beigeordneter Behl bringt ebenfalls zum Ausdruck, daß das Fehlen einer Duschanlage für das Stadion ein Minus war und begrüßt die Planung.
Der Nachtragshaushaltsplan 1954 wird von allen Fraktionen und zwar einstimmig angenommen.
Herr Bürgermeister führt anschließend aus, daß es im Stadtgebiet noch vieles zu erledigen gibt, aber andererseits muß es immer wieder betont werden, daß besonders in den letzten Jahren seit der Währungsreform auch vieles geleistet wurde.
Die Nachtragshaushaltssatzung 1954, bekanntgegeben durch den Bürgermeister, wird einstimmig durch den Stadtrat genehmigt.
Stadtoberrentmeister Gilles gibt nunmehr Erläuterungen zu dem Nachtrags-Haushaltsplan des Hospitalfonds der Stadt Montabaur für das Rechnungsjahr 1954.
Das Gesamtbild ist folgendes:
a) Ordentlicher Nachtragshaushalt.
in den Einnahmen auf 905,— DM Mehr (gegenüber 8.830,- DM
Einnahmen im ordentl. Haushaltsplan)
in den Ausgaben auf 905,— DM Mehr (gegenüber 8.830,- DM
Ausgaben im ordentl. Haushaltsplan);
b) AußerordentlicherNachtragshaushalt.
in den Einnahmen auf 750,— DM Mehr (gegenüber 2.117,- DM
Einnahmen im außeror- dentl.Haushaltsplan);
in den Ausgaben-auf 750,— DM Mehr (gegenüber 2.117,- DM
Ausgaben im außeror- dentl. Haushaltsplan);
Einstimmig wird der Nachtragshaushaltsplan des Hospitalfonds angenommen.
Die anschließend durch den Bürgermeister bekanntgegebene Nachtrags haushaltssatzung des Hospitalfonds wird ebenfalls durch den Stadtrat einstimmig genehmigt.
Punkt *2
Hochwasserschäden.
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat zur Hilfe für die Hochwassergeschädigten aufgerufen. Besonders angesprochen wurden dabei die Gemeinden, die nicht durch Hochwasser geschädigt wurden. Herr Bürgermeister führt hierzu aus, daß es für die Stadt Monta-r baur eine moralische Verpflichtung sei, helfend einzugreifen.
Der Finanzausschuß hielt in seiner Sitzung ßm 1.2.1955 eine Spende in Höhe von 500j,— DM für angemessen.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Stadt Montabaur spendet zur Linderung der Not der Hochwassergeschädigten einen Betrag von 500,— DM. Er ist im ^.Rechnungsjahr 1954 bereitzustellen.

