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Verschiedenes
Architektengebühr für die Fa. Edmund Nuppeney, Koblenz.
Bei den Vorbereitungsarbeiten für die Einrichtung des Parkplatzes entlang der katholischen Kirche und die Umgestaltung des Platzes um die katholische Kirche mußte seinerzeit dem kath. Kirchenvorstand und dem bischöflichen Ordinariat in Limburg ein Plan vorgelegt werden. Außer einer hiesigen Firma, die einen vollkommen unbrauchbaren Plan vorlegte, wurde auch der Gartenbau-Architekt Dmund Nuppeney in Koblenz aufgefordert, einen Planentwurf einzureichen. Der von dieser Firma eingereichte Plan wurde von dem bischöflichem Ordinariat nicht gutgeheißen. Umarbeitung des Planes erfolgte durch das Stadtb^.uamt Montabaur.
Nuppeney ursprünglich 2.627,85 DH, Betrag auf 500,— DM ermäßigt, einen Anwalt mit der Regelung der Verwaltung hält es für zweckmäßig in ein Rechisstreitverfahren einrat um Zustimmung zu dem geschlos-
! Für den Plan forderte die Fa.
Durch Verhandlungen wurde der Die Fa. Nuppeney hat bereits Angelegenheit beauftragt. Die . mit der Firma Nuppeney nicht t < zutreten und bittet den Stadr senen Vergleich = 500,— DM.
Einstimmig beschließt der Stadtrat wie folgt:
Der Stadtrat stimmt dem am 1.2. d.J. mit der Firma Edmund Nuppeney geschlossenen Vergleich über Zahlung einer Entschädigung für den Entwurf der Umgestaltung des Kirchplatzes an der katholischen Kirche und Bau des Parkplatzes in Höhe von 500,—
zuzüglich 23,44
Anwaltkosten zu.
Verschiedenes.
Antrag
der Karnevalsgesellschaft Heiterkeit.
Die Karnevalsgesellschaft Heiterkeit hat Herrn Bürgermeister gebeten, einen Rest aus Vergnügungssteuer aus Vorjahren in Höhe von 280,— DM zu erlassen.
Herr Bürgermeister hat die Angelegenheit mit dem Sachbearbeiter, Stadtinspektor Kunst besprochen und schlägt die Verwaltung, um endlich einmal die Angelegenheit bereinigen zu können, vor, die Restschuld niederzuschlagen. Für die Zukunft soll es auf keinen Fall geduldet v/erden, daß aus der Vergnügungssteuer Restschulden verbleiben.
Es kommt zu einer kurzen Aussprache, an der sich alle Fraktionen beteiligen.
Einstimmig ist der Stadtrat damit einverstanden, daß die rück-* ständige Vergnügungssteuer in Höhe von 280,— DM erlassen wird-*
, Gleichzeitig wird festgestellt, daß der Zuschuß der Stadt zur Fastnach 1955 somit nicht 500,— DM, sondern 780,— DM beträgt.
Um 19,20 Uhr ist die Stadtratssitzung beendet.
16.12.
1955
17. 3]
1956
17? 5^
1956
^ 8 . 6 , 1956
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1^956
3.
1955
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1955, 28.
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