Wie Herr Stadtrentmeister anführt, sind in dem vom Stadtrat in der heutigen Sitzung einstimmig genehmigten außerordentlichen Haushalt für 1954 für Neubaumaßnahmen im Bebauungsgebiet "Auf
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1. für Straßenneuanlagen
2. für Kanalisationsneuanlagen
Sa.
38.000,— DM,
20.000,— DM,
58.000,— DM.
Die Finanzierung des Straßenbaues soll mit 30.000,— DM,der Kanalisation mit 20.000,— DM durch ein Darlehen von insgesamt 50.000,— DM der deutschen Beamtenversicherung in München und 8.000,— DM Anteilsbetrag des ordentlichen Haushalts 1954 erfolgen,
Die Bedingungen, unter denen das Darlehen bewilligt wird, sind folgende:
Auszahlung 98 %,
Zinsen 7,5 %,
Tilgung zuzüglich ersparter Zinsen 1 %.
Einstimmig faßt der Stadtrat folgenden'Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt die Aufnahme eines Kommunaldarlehens von 50.000,— DM bei der Deutschen Beamtenversicherung in München zu 7,5 % Zinsen und 1 % Tilgung zuzüglich ersparter Zinsen, bei einem Auszahlungskurs von 98 %.
Das Darlehen ist zur Finanzierung des Straßenneubauescund Kanalisationsneubaues 1954 zu verwenden.
b) Aufnahme eines Darlehens für die Wasserbaumaßnahmen 1954
Im Finanzierungsplan des I. Bauabschnittes der Wasserbaumaßnahmen 1954 ist unter anderem vorgesehen von privater Seite ein Darlehen von 6.000,— DM aufzunehmen. Die Bedingungen sind:
Auszahlung 100 %,
Zinsen 6 %,
Tilgung zuzüglich ersparter Zinsen 1 %.
Die Tilgung beginnt nach Ablauf von 5 Jahren, vom 1.4.1954 an gerechnet. Ab 1.4.1959 ist das Darlehen für beide Teile unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum 31.3. jeden Jahres kündbar.
Einstimmig faßt der Stadtrat folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 6.000,— DM aus privater Hand zu 6 % Zinsen und 1 % zuzüglich ersparter Zinsen Tilgung. Die Tilgung beginnt am 1.4.1959. Die Auszahlung beträgt 100 %. Ab 1.4.1959 kann das Darlehen von beiden Teilen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum 31.3. jeden Jahres gekündigt werden.
" Funkt 3 Verschiedenes.
Stadtrat Weimer bittet um Auskunft, um was für einen Geldbetrag es sich bei dem eingesetzten Betrag von 120,— DM für Wildschäden handelt. Bürgermeister Kraulich erklärt hierzu, daß es sich bei dem Geldbetrag um den vertraglich festgelegten Anteilsbetrag für Wildschäden in der Feldgemarkung handelt.
Weiter bat Herr Stadtrat Weimer um Auskunft über den Stand des von dem Jagdpächter Mast zu zahlenden Yfildschadens im Distrikt 19 Reihershahn. Herr Bürgermeister erklärte, daß die Angelegenheit
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1955
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