Akte 
Sitzung 11. Dezember 1953
Entstehung
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Punkt auf die Tagesordnung gesetzt wird, behandelt den Punkt sofort erster Stelle.

Einstimmig beschließt der Stadtrat den Beitritt zur KAV. Weiter wird folgender Beschluß gefaßt:

In Abänderung des Beschlusses vom 4.12.1953 tritt die Stadt Montabaur rückwirkend mit dem 1.12.1953 der KAV bei und fühlt sich damit an die tarifrechtliche Vereinbarung vom 5.11.1952 gebunden.

Unter Punkt 2 der Tagesordnung ist angesetzt:

Erwerb der Kiesgrube Born an der Limburgerstraße.

Bürgermeister Kraulich bittet, diesen Punkt von der Tagesordnung abzusetzen.

Es sind Unklarheiten betreffs Grundstücksgröße entstanden, die vorerst zu klären sind. Es ist nicht klar, ob die Kiesgrube in das Grundstück des Josef Bcökling hineinragt, oder ob dieser ein Stück Acker bestellt, das noch zur Kiesgrube gehört. Um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden, muß Klärung erfolgen.

Einstimmig ist der Stadtrat mit der Absetzung des Punktes von der Tagesordnung einverstanden.

Behandlung der Einsprüche gegen Bebauungsplan Peterstcrstraße/

Gelbachstraße (Auf dem Kalk)

1. ) Einspruch Wilhelm Cremer, Rechtsanwalt, Düren.

Herr Cremer hat seinen Einspruch gegen den Bebauungsplan nur vorsorglich eingelegt. Die Begründung hierzu sollte später fol­gen. Ohne Begründung hat der Einspruch keine Rechtswirksamkeit und kann somit bereits aus diesem Grunde als erledigt ange­sehen werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Einspruch abzuweisen.

Der Bauausschuß hat sich in seiner Sitzung vom 7.12.1953 dem Vorschlag d,er Verwaltung angeschlossen.

Einstimmig schließt sich der Stadtrat ebenfalls dem Vorschlag der Verwaltung an.

2. ) Einspruch Paul Hübinger, Montabaur.

Herr Bürgermeister verliest den Einspruch und seine Begrün­dung und bemerkt hierzu folgendes:

Herr Hübinger wird durch den Bebauungsplan keinesfalls schlech­ter gestellt, vielmehr steigt sein Grundbesitz im Wert.

Der Bauausschuß empfiehlt, den Einspruch zurückzuweisen, da Hübinger erst durch den genehmigten Bebauungsplan und nach Um­legung des Geländes, baureifes Gelände erhalten kann.

Einstimmig schließt sich der Stadtrat dem Vorschlag an.

3. ) Einspruch Bruno Piwowarsky, Montabaur.

Es ist nicht möglich, das Grundstück des Herrn Piwowarsky bei der Umlegung in der alten Form zu erhalten. Herrn Piwowarsky entsteht dadurch kein Schaden. Es ist zwar ein Tausch mit dem Nachbargrundstück erforderlich, aber Piwowarsky erhält nach wie vor ein Baugrundstück für ein Eigenheim zu errichten.

Die Verwaltung schlägt vor, den Einspruch abzuweisen. Der Bauausschuß empfiehlt, den Vorschlag der Verwaltung anzunehmen. Einstimmig stimmt der Stadtrat dem Vorschlag der Verwaltung zu.

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