Akte 
Sitzung 11. Dezember 1953
Entstehung
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Montabaur, den 12. Dezember 1953

Bericht über die Stadtratssitzung vom 11. Dezember 1953.

Anwesend waren unter dem Vorsitz von Bürgermeister Kraulich die Beigeordneten:Pehl und Hannappel,

die Stadträte: Michel, Weimer, Rothbrust, Decker, Burg,

Intra, Hermann, Orth und Rätz.

Entschuldigt fehlten: Beigeordneter Frank,

die Stadträte: Morschheuser, Hartert, Frl. Seepe, Mahn, Eberz,

Scheidt, Altenhofen, Kantermann und Schmidt.

Frl. Seepe, Scheidt und Schmidt nahmen an einer Sitzung des Wohlfahrtsausschusses teil, daher ihr Fernbleiben.

Der Stadtrat war für den 10.12.1953 nachmittags 17 Uhr zu einer Sitzung einberufen worden. Da jedoch weniger als die Hälfte der

rat erneut zu einer Dringlichkeitssitzung einberufen und zwar mit der gleichen Tagesordnung.

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In der Einladung wurde darauf hingewiesen, daß die Dezember d.J. anberaumte Dringlichkeitssitzung gemäß § Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz ohne Rücksicht auf der anwesenden Ratsmitglieder beschlußfähig ist..

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Nichtöffentliche Sitzung,

den Antrag,

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Stadt Montabaur zur kommunalen arbeits­

rechtlichen Vereinigung

In der Stadtratsitzung vom 4.12.1953 hat der Stadtrat einstimmig

beschlossen, den Angestellten und Arbeitern der Stadtverwaltung

Montabaur die zwischen der KAV (kommunalen arbeitsrechtlichen Ver­einigung) und der ÖTV (Gewerkschaft öffentliche Dienste, Trans­port und Verkehr) gemäß Tarifvertrag festgesetzten Weihnachtszu­wendungen

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zu zahlen. Inzwischen wurden die Zuwendungen auch zahlt. Rechtlich war die Stadt hierzu nicht berechtigt. Zur Zah­lung der Zuwendungen war die Stadt nur verpflichtet und daher

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sich

berechtigt, wenn sie der

nachträglich ergeben. Um

KAV angehörte zu verhüten, daß

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die

Tatsache nat Angestellten

und Arbeiter die Weihnachtszuwendung wieder zurückzahlen müssen, bittet Herr Bürgermeister, der KAV rückwirkend ab 1.12.1953 als Mitglied beizutreten.

Die meisten umliegenden Städte und größeren Gemeinden sind der

KAV bereits angeschlossen. Für die Stadt Montabaur kann es nur,

besonders sie der 40 - 45 Stadtr

bei Klärung von Rechtsfragen, von Vorteil sein, wenn angehört. Der Jahresbeitrag wird sich zwischen M bewegen. Mithin keine große Belastung.

Rätz teilt noch mit, daß alle umliegenden Kreise Mit- r KAV sind. Der Uhterwesterwaldkreis ist nicht angeschlos­sen, wird sich jedoch voraussichtlich wie in der letzten Kreis­ausschußsitzung besprochen, der KAV anschließen.

Der Stadtrat, der einstimmig damit einverstanden ist, daß der

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