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Eine vollbezahlte Kraft kann sich die Stadt zur Zeit jedoch nicht leisten.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Frl. Margarete Seepe, die auch bürotechnisch vorgebildet ist, gegen eine monatliche Entschädigung von 50,— DM den Posten zu übertragen.
Stadtrat Görg wendet ein, ob es nicht ratsam ist, einen Schwerkriegsbeschädigten einzustellen. Bürgermeister Kraulich erwidert, daß auch die Stadt dem Fräulein Seepe gegenüber eine moralische Verpflichtung habe und zwar im Hinblick.auf das Beschäftigungs- Verhältnis ihres Vaters.
Einstimmig ist der Stadtrat damit einverstanden, dem Frl. Seepe den Posten gegen eine monatliche Vergütung von 50,— DM zu übertragen. Die Mittel, auch die Kosten für Ausgestaltung der Räume, Licht und Heizung etwa 800,— DM sind im Nachtragsetat bereit zu stellen.
Punkt 4
Aufgabe oder Anwendung eines Vorkaufsrechtes.
Der Landwirt Böckling-Schwickert, Alleestraße, ist mit dem ehemaligen Rechtsanwalt Ludwig Falkenstein in Amsterdam in Verbindung getreten, betreffs Erwerb des "^iesengeländes am Sauerbrunnen, um dort eine Viehweide einzurichten. Die Stadt hat, da dieses Gelände bis in den Hammerweg in das Bebauungsgebiet der Stadt fällt, das Vorkaufsrecht. Falkenstein hat vorgeschlagen, obwohl die Stadt bereits ein Angebot von 8,— DM pro Rute gemacht hat, die Stadt möge auf ihr Vorkaufsrecht verzichten und dem Erwerb des Geländes durch den Landwirt Böckling-Schwickert zustimmen.
Es ist anzunehmen, daß Böckling-Schwickert mehr als 8,— DM je Rute geboten hat. Die Stadtverwaltung muß einmal als Preisbehörde gegen einen überhöhten Preis Einspruch erheben, andermal kann auch die Stadt.nicht gut auf dieses Gelände verzichten. Über kurz oder lang muß sie dieses Gelände bei der einzurichtenden Kläranlage mit heranziehen. Ist die Stadt nicht im Besitze des- Geländes, entstehen große Schwierigkeiten und es ist auch mit erhöhten Ausgaben zu rechnen. Die Stadt kann daher auf ihr Vorkaufsrecht nicht verzichten.
Die Verwaltung schlägt daher vor, Falkenstein ein erneutes Angebot zu unterbreiten und ihm 10,— DM pro Rute zu bieten.
Stadtrat Germann ist der Ansicht, man solle vorerst abwarten, ob Falkeastein, nachdem die Stadt nicht auf die Freigabe des Vorkaufsrechtes verzichtet, der Stadt ein neues Angebot unterbreitet
Einstimmig beschließt der Stadtrat wie. folgt:
Auf das Vorkaufsrecht wird nicht verzichtet. Im übrigen ist abzuwarten, ob Falkenstein ein neues Angebot abgibt. Liegt das neue Angebot unter 30,— DM bis höchstens 10,— DM kann der Kauf getätigt werden.
Punkt 5
Beschlußfassung über Aufhebung oder Fortbestand der Wohnungskommission auf Grund des neuen Bundeswohnungsbewirtschaftungsgesetzes .
Bürgermeister Kraulich gibt an Hand des neuen Wohnraumbewirt— schaftungsgesetzes bekannt, daß die Stadt auf die Verteilung
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16.12
1955
17. 3 1956
171 5 1956
8 . 6 '1956
il. 8 956
23 „lt, 11 . 12.^6 1953
18. 2. 1954
11. 3. 1954
30.
1954
21. 5. 1954
n:
22. 7. 1954
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19 #8. 19M6

