Akte 
Sitzung 24. September 1953
Entstehung
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der Wohnungen keinen großen Einfluß mehr hat. Jeder kann sich selbst seinen Mieter suchen und bestimmen. Das Wohnungsamt fer­tigt jeweils nur noch die Zuweisung und prüft nach, ob der ge­wünschte ..ohnungssuchende, der übrigens in der Liste der Wohnungs­suchenden eingetragen sein muß, flächenmäßig diese Wohnung bean­spruchen kann.

Die Ausführungsbestimmungen zum Wohnungsgesetz besagen, daß eine Wohnungskommission nicht mehr vorgesehen ist.

Praktisch kann auch eine Wohnungskommission nicht mehr in Tätig­keit treten. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Wohnungskom­mission aufzulösen.

Bei dieser Gelegenheit macht Herr Bürgermeister darauf aufmerksam, daß leider aus Sitzungen der Kommission, die nur als nichtöffent­liche Sitzungen anzusprechen waren, geplaudert wurde. Eine solche Handlungsweise war nicht nur zu verwerfen, sondern auch strafbar. Stadtrat G-örg, der sich in eigener Wohnungssache als angesprochen fühlt, legt Verwahrung ein wegen Vernehmung durch einen Polizei­beamten.

Bürgermeister Kraulich muß feststellen, daß die von ihm angeordnete Untersuchung in Ordnung ging und die Vernehmungen auch ergeben ha­ben, daß Mitglieder der Wohnungskommission nicht schweigen konnten.

Einstimmig beschließt der Stadtrat, die Wohnungskommission aufzulö­sen.

Da die Zeit bereits weit vorgerückt ist, es ist 21,10 Uhr, wird der weiter, angesetzte Punkt:

Erwerb oder Tausch der Grundstücke die für die Errichtung des "Ehrenhaines "esterwald" benötigt werden, nicht mehr behandelt.

Um 21,10 Uhr ist die Sitzung beendet.