Rothbrust und Görg nehmen die Wahl an. Kuntermann, der abwesend ist, ist noch zu hören.
Die Prüfung der Jahresrechnung 1952 soll bis zum 1. 11. 1953 abgeschlossen sein.
Punkt 2
Genehmigung eines Darlehens für den Neubau am Pürstenweg.
Für das 5-Familienhaus am Fürstenweg war im Nachtragshaushaltsplan 1952 ein Darlehen der Nass. Sparkasse in Höhe von 40.000,— DM eingesetzt und genehmigt worden. Ein besonderer Beschluß über die Aufnahme des Darlehens ist jedoch nicht gefaßt worden. Die Aufsichtsbehörde hat die Genehmigung zur Aufnahme des Darlehens am 10. 2. 1953 auf Grund des vorgelegten Nachtragshaushaltsplanes erteilt. Der Beschluß des Stadtrates über die Aufnahme des Darlehens ist nachzuholen.
Einstimmig faßt der Stadtrat folgenden Beschluß:
Als 1. Hypothek für das 5-Familienhaus am Fürstenweg ist bei der Nass. Sparkasse ein Darlehen in Höhe von 40.000,— DH aufzunehmen, das mit 6 ^/2 % zu verzinsen und 1 % zu tilgen ist. Außerdem kann eine Bearbeitungsgebühr von 200,— DM gezahlt werden.
Punkt 3
Anschluß der städtischen Häuser an die Gasversorgung.
Im Zuge der Gasverlegung in Montabaur hält es die Verwaltung für erforderlich, auch die der Stadt gehörenden Wohngebäude anschließen zu lassen. Bei der Neuverrohrung wird der Anschluß lt. Vertrag mit der Gasgesellschaft bis in den Heller unentgeltlich verlegt, wenigstens jedoch bis zu einer Länge von 15 lfdm. Um Kosten zu sparen, dürfte diese einmalig gegeoene Chance auch auszunützen sein. Die Herstellung der Inneninstallation, also der Zuführungsleitungen zu den Küchen bzw. Bädern ist nach rechtlichen Grundsätzen Aufgabe der Stadtverwaltung.
Herr Bürgermeister gibt bekannt, daß folgende Wohngebäude an die Gasleitung angeschlossen werden sollen:
1 .)
2 .)
3. )
4. )
5. )
6 . )
7. )
8 . ) 9.)
Gebäude am Jugendspielplatz,
Haus Koblenzerstraße (Alte Volksschule) Serbenhäuser am. Friedhof, Förstereigebäüde in der Jahnstraße Wohnhäuser am Fürstenweg 1 u. 3 Altes Amtsgericht,
Bürgermeisterhaus, Tiergartenstraße, Wohnhaus Eigendorferstraße, Hospitalgebäude.
Die noch weiter vorhandenen Gebäude wie Stadtmühle usw. anzuschließen, wird nicht für zweckmäßig gehalten.
Nach den von der Gasversorgung Westerwald vorgelegten Kostenanschlägen belaufen sich die Instaliationskosten für die vorgesehenen Anschlüsse auf rd. 3.900,— DM
Nach einer eingehenden Debatte, an der sich alle Fraktionen beteiligen und in der der im Sitzungssaal anwesende Vertreter der Gasversorgung Westerwald, Herr Matthäus, zur Beantwortung von Fra-
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