* Punkt 2
Beschlußfassung über die Annahme der Jahresrechnung 1952 und Entlastungserteilung für den Bürgermeister.
Herr Bürgermeister erteilt Herrn Stadtrentmeister Gilles das Wort zwecks Berichterstattung.
In sehr klaren^jgrissen gibt Herr Gilles ein Bild über die Jahresrechnung 1952,mit einem Überschuß von 100.214,24 DM abgeschlossen hat. Weiter wird klar vor Augen geführt, worauf dieser Uberschuß zurückzuführen ist. Die Verwaltung ist froh, daß es zu einem solchen Uberschuß gekommen ist, werden doch im kommenden Jahre für die Wasserbeschaffung sehr hohe Mittel benötigt.
Auch der Schuldenstand zeigt ein sehr befriedigendes Bild.
Herr Bürgermeister dankt Herrn Gilles für seine sehr klare und ausführliche Berichterstattung und gibt zur Kenntnis, daß die Wasserexperten bereits am Werk sind und im Frühjahr mit den Wasserbeschaffungsarbeiten bereits begonnen werden soll. Herr Diplom-Ingenieur Gaul schätzte die Aufwendungen für die Neuanlage auf etwa 300.000 DH. Da kommt uns selbstverständlich der in 1952 erzielte Überschuß sehr gelegen.
Anschließend gibt Herr Bürgermeister noch einige Erläuterungen zur Jahresrechnung 1952. Bürgermeister Kraulich kann mit Recht bemerken, daß die Verwaltung in jeder Hinsicht ihre Pflicht getan hat und daß, wenn die Verwaltung weiterhin so verantwortlich handelt, ihr niemand aus der Bürgerschaft einen Vorwurf machen kann.
Stadtrat Rothbrust verliest den Bericht der Prüfungskommission, der ebenfalls klar zum Ausdruck bringt, daß die Jahresrechnung 1952 in Ordnung und auch die Finanzen der Stadt in Ordnung sind. Er stellt den Antrag Entlastungserteilung zu erteilen.
Stadtrat Germann dankt namens seiner Fraktion für die gute Führung der Jahresrechnung 1952 und erteilt Herrn Bürgermeister die Entlastung. Die Fraktionen der CDU u. FDP schließen sich an.
Einstimmig wird folgender Beschluß gefaßt:
Auf Grund des Prüfungsberichtes für die Jahresrechnung 1952 anerkennt der Stadtrat die in der Jahresrechnung 1952 ausgewiesenen Überschreitungen, billigt die Jahresrechnung und erteilt, dem Bürgermeister gemäß § 103 der Gemeindeordnung für Rheinland^pfalz Entlastung für das Rechnungsjahr 1952
Punkt 3
Beschlußfassung
über die Weihnachtsbeihilfen an die Bedürftige.!
Im Haushaltsplan der Stadt Montabaur sind für Weihnachtsbeihilfen eingesetzt 3.500,— DM.
In 1952 waren folgende Beihilfesätze genehmigt worden:
Alleinstehende 25^— DM
Ehepaar 35,—'DM
Kinderzuschlag je zuschlagsberechtigtes Kind 8,— DM
Die Verwaltung schlägt dem Wohlfahrtsausschuß unter den Richtsätzen
vor, in 1953 die gleichen Sätze festzulegen, es jedoch zu überlassen, in einzelnen Fällen zu bleiben.
Einstimmig gibt der Stadtrat seine Zustimmung.

