Akte 
Sitzung 23. Juli 1953
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Punkt 7 Verschiedenes.

Übernahme einer Bürgschaft für die Gemeinnützige Siedlungsgesell­schaft des Evangelischen Hilfswerkes.

Die Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft des Evangelischen Hilfs­werkes hat für die Bebauung der Parzellen 146/26 - 146/29 in der SommeTwiese eine 1. Hypothek in Höhe von 32 . 000 , DM von der Deutschen Pfandbriefanstalt zugesagt erhalten. Die Pfandbriefan­stalt fordert für diese Hypothek die Beibringung einer kommunalen Bürgschaft in Höhe von 8 . 000 , DM.

Die Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft hat die Stadt Montabaur gebeten, diese Bürgschaft zu übernehmen. Da die Hypothekengläu­bigerin an und für sich durch die erststellig eingetragene Hypo­thek hinreichend gesichert ist, so ist die Übernahme der Bürgschaft durch die Stadt Montabaur mehr formeller Natur und dürfte für die Stadt wohl niemals akut werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, der Bürgschaftserklärung zuzustim­men. Ebenso hat der Finanzausschuß in der Sitzung vom 21.7.1953 dem Stadtrat die Annahme der Bürgschaftserklärung empfohlen. Die Bürg­schaftserklärung lautet:

Die Deutsche Pfandbriefanstalt, Körperschaft des öffentlichen Rechts Wiesbaden, Beethovenstraße 5, hat der Gemeinnützigen Siedlungsge­sellschaft des Evangelischen Hilfswerkes in Hessen und Nassau m.b.H. Frankfurt/Main, Hans Thoma Straße 24

auf dem Grundstück in Montabaur Parzellen 146/26 --29 ein Darlehen von DM 32 . 000 ,

(i.W.: Deutsche Mark Zweiunddreißigtausend) welches an der ersten Rangstelle dinglich gesichert ist, gewährt.

Für alle der Gläubigerin aus dem rangletzten Teilbetrag von DM 8 . 000 , des vorgenannten Darlehens zustehenden Ansprüche an Kapi­tal, Nebenleistungen und Kosten, auch soweit unabhängig von der Eintragung der Hypothek im Zwischenkreditwege Vorschüsse auf dieses Darlehen geleistet worden sind, übernimmt die Stadt Montabaur hier­mit die selbstschuldnerische Bürgschaft.

Diese. Bürgschaft soll bei jeder Veräußerung des Grundstücks, ins­besondere auch dann fortbestehen, wenn die Gläubigerin die seitens des Erwerbers erfolge-ide Schuldübernahme genehmigt.

Erfüllungsort ist Wiesbaden.

Einstimmig gibt der Stadtrat seine Zustimmung zur Übernahme der Bürgschaft.

Punkt 7 Verschiedenes.

Zuschüsse für das Treffen der Heimatvertriebenen anläßlich der

Kreuzeinweihung.

Der^rund der Heimatvertriebenen hat durch Schreiben vom 21.7.1953 den Antrag gestellt, für das am 9.8.53 zusammen mit der Einweihung des Kreuzes auf dem Roßberg stattfindende Kreistreffen der Heimat­vertriebenen, von Seiten der Stadt einen Zuschuß zu gewähren und die städt. Turnhalle für die Abhaltung der Tagung und des Treffens zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung und der Finanzausschuß schlagen vor, dem Bund der Heimatvertriebenen die Turnhalle für den 9*8.1953 unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, jedoch von

9