Akte 
Sitzung 23. April 1953
Entstehung
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Haushaltsplan 1953. Besonders wichtige Punkte, wie Kindergarten, Altersheim, Krankenpflegestation, Wasserwerk, Straßeninstandsetzun­gen, Neubau von Straßen usw. wurden besonders hervorgehoben. Bürger­meister Kraulich erklärte anschließend, daß es für die Verwaltung in diesem Jahre keine leichte Arbeit war den Haushaltsplan aufzu- stellen. Wichtige Sachen mußten erfaßt, im übrigen aber, um den Plan auszu'gleichen, mit größter Sparsamkeit vorgegangen werden. Was die 'Wassergelderhöhung anbetrifft, so* mußte diese,'um die dringend not­wendig werdenden Arbeiten an dem Wasserleitungsnetz der Stadt Monta­baur in den nächsten 10 Jahren ausführen zu können, unbedingt eintre- ten. Es handelt sich um ein derartig großes Projekt, das nur auf die­sem Wege finanziert werden kann. Auch der Finanzausschuß mußte dieseg anerkennen und stimmte er einstimmig diesem Plan, wie auch dem gesamt ten Haushaltsplan zu.

Bürgermeister stellt nunmehr den Haushaltsplan zur Debatte.

Sämtliche Fraktionen, die übrigens den Haushaltsplan.in ihren Frak- tionssitzungenhereits durchberaten hatten, müssen anerkennen, daß die Verwaltung im Rahmen des Möglichen alles getan hat, um zu einer guten Lösung zu kommen.

Beigeordneter Pehl und Stadtrat Germann betonen dieses mit besonderen Nachdruck.

Stadtrat Kuntermann ist der Ansicht, daß für die Kleinrentner und für Familien, die über ein geringes Einkommen verfügen, das Wasser­geld zu hoch sei. Hier müsse eine Änderung geschaffen werden. Bür­germeister Kraulich erklärt hierzu, daß diesem Personenkreis durch Ermäßigung oder Nachlaß des Wassergeldes soweit dieses zu verantworte sei, weitgehend geholfen werde. Stadtrat Kuntermann nimmt hiervon Kenntnis und zieht seinen Antrag zurück.

Beigeordneter Pehl dankt namens des Stadtrates dem Herrn Bürger­meister und auch der Verwaltung für die Bei Aufstellung des Haus­haltsplanes geleistete Arbeit. Bürgermeister Kraulich versichert, daß die Verwaltung auch in diesem Jahre bemüht sein wird, alles herauszuholen, um so sparsam wie möglich zu wirtschaften.

Die Abstimmung über den Haushaltsplan ergibt, einstimmige Annahme.

Einstimmig wird auch die nachstehende Haushaltssatzung, die Herr Stadtre.itmeister Gilles bekanntgegebeu hatte, genehmigt.

HaushaltsSatzung.

Auf Grund des § 87 der GemeindeOrdnung Rheinland-Pfalz wird für das Rechnungsjahr 1953 nach dem Beschluß des Stadtrates vom 23.4.197 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1953 wird im ordentlichen Haushaltsplan außerordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 837 790,- DM in der Einnahme auf 0, DM in der Ausgabe auf 837 790,- DM in der Ausgabe auf 0, DM

festgesetzt.

§ 2

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt: