Akte 
Sitzung 18. Dezember 1952
Entstehung
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Punkt 5

Anschluß weiterer Gefolgschaftsmitglieder der Stadtverwaltung an die Zusatzversorgungskasse in Wiesbaden.

Anzuschließen sind die Angestellten:

Felix Leicher, Alfred Marz u. Heinr-idh Becker.

Einstimmig gibt der Stadtrat seine Zustimmung.

Punkt 6 Verschiedenes.

Erlaß der Straßenbaukosten (Anliegerkosten'! für die Heimatvertrie­benen Wohnhäuser der Mittelrheinischen Heimstätte in Koblenz in der Siedlung Sommerwiese, Herderstraße 1-8.

Vor Beginn der Bauarbeiten im Sommer 1950 wurde dem Stadtrat von der Verwaltung vorgeschlagen, zur Verbilligung des Gesamtprojektes und damit auch der Wohnungsmieten, die Mittelrheinische Heimstätte in Koblenz für die in der Herderstraße 1-8 für Heimatvertriebene errichteten Wohnhäuser, von den Anliegerkosten freizustellen. Der Stadtrat war damals im Interesse der Förderung des Heimatvertriebenen- wohnungsbaues mit der Freistellung einverstanden. Da diese Angelegen­heit im Rahmen des Gesamtbauprojektes behandelt wurde, ist ein be­sonderer Beschluß nicht festgehalten worden. Die Mittelrheinische Heimstätte in Koblenz fordert nunmehr eine Bescheinigung, aus der die Befreiung von den Anliegerkosten hervorgeht. Bevor diese Beschei­nigung ausgestellt werden kann, i.:t ein Beschluß des Stadtrates her­beizuführen, der die Befreiung von den Anliegerkosten klar zum Aus­druck bringt.

Einstimmig beschließt der Stadtrat wie folgt:

Die Mittelrneinische Heimstätte in Koblenz wird für die von ihr in Montabaur, Herderstraße 1 - 8 errichteten Wohnblocks für Heimatver­triebene von der Zahlung der Straßenanliegerkosten befreit.

Für die weiteren von der Mittelrheinischen Heimstätte errichteten Bauten sind die Straßenanliegerkosten in voller Höhe zu zablen.

Punkt 6 Verschiedenes.

Weihnachtsbeihilfe für die Bedürftigen in der otadt Montabaur.

Bürgermeister Kraulich gibt zur Kenntnis, daß der 'Wohlfahrtsausschuß den Personenkreis'festgelegt hat, die für eine Beihilfe in Frage kom­men. Auszahlung der Beihilfen erfolgt am Freitag, den 19* Dezember d.J. An Barunterstützungen wurden angewiesen 3*339,00 DM

An Gutscheinen wurden ausgegeben = Gesamtwert 145,00 DM

zus. 3*484,00 DM

Dadurch, daß der Personenkreis der Unterstützungsempfänger durch Neuanmeldungen seitens der Kommissionsmitglieder erweitert wurde, konnten die vorgesehenen Sätze nicht immer voll eingehalten'werden.

In vielen Fällen, in denen besondere Not vorlag, wurden die Sätze wie vorgesehen gezahlt.

Der Stadtrat erklärt sich einstimmig mit der getroffenen Regelung einverstanden.

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11. 3. 1954

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