Akte 
Sitzung 18. Dezember 1952
Entstehung
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Punkt 6 Verschiedenes.

Verkauf von Grundstücken des Hospitalfonds im Gelände "Auf dem Kalk".

Im Zuge der Bebauung des Geländes "Auf dem Kalk" werden folgende Grundstücke des Hospitalfonds, teils als Straße, teils als Bau­grund Verwendung finden müssen. Soweit die Grundstücke später zur Straße ausgebaut werden sollen, müssen sie von den Bauinteressenten gekauft und an die Stadt unentgeltlich abgegeben werden.

Es handelt sich um die Parzellen:

Flur 4? Parzelle 1687, 15 ar 72 qm groß,

Flur 4, Parzelle 4/1660, 11 ar 48 qm groß,

Teilstück von dem Grundstück

Flur 4? Parzelle 3/1659 1 ar 30 qm groß,

( / Parzellenbezeichnung vor der Neuvermessung )

Da es sich um den Verkauf von Stiftungsgrundstücken handelt, ist die aufsichtsbehördliche Genehmigung beantragt.

Bauinteressenten sind: Fabrikant Adolf Becker, Dr. Ladwig und Dr. Schmitz. Um den Baulustigen keine unnötige Verzögerung zu berei­ten, wird der Stadtrat gebeten, bereits jetzt folgenden Beschluß zu fassen:

Der Stadtrat stimmt dem Verkauf der Hospitaleigenen Grundstückspar­zellen

Flur 4, Parzelle 1687, 15 ar 72 qm groß,

Flur 4, FParzelle 4/1660, 1 1 ar 48 qm groß,

Teilstück von dem Grundstück

Flur 4? Parzelle 3/1659, 1 ar 30 qm groß

zu.

Bezüglich des Kaufpreises wird der Verwaltung freie Hand gelassen, mit der Einschränkung, daß von den Kauflustigen mindestens der Preis zu fordern ist, der für das anliegende, in privater Hand befindliche Baugelände gezahlt wird.

Einstimmig stimmt der Stadtrat diesem Beschluß zu.

Punkt 6 Verschiedenes.

Ankauf von weiteren Grundstücken.

Bürgermeister Kraulich gibt zur Kenntnis, daß zur Zeit noch Verhandle gen im Gange sind betr. Erwerb eines Grundstückes. Dieses Grundstück, ebenfalls gelegen in Flur 31 in der Wölfcbesbitz, ist für die Stadt Montabaur von großem Interesse. Da in den nächsten 4 Wochen vo aus­sichtlich keine Stadtratsitzung stattfindet, aber der Ankauf des Grundstückes je nach dem schnell abzuschließen ist, bittet Herr Bür­germeister den Stadtrat um die Vollmacht, den Kauf ohne vorherige Ge­nehmigung des Stadtrates , selbstverständlich nach Besprechung mit det Gemeindevorstand und den Fraktionsführern zu bewerkstelligen. Bei ein gen Grundstücksankäufen, die im besonderen Interesse der Stadt liegeü soll diese Regelung auch späterhin beibehalten werden. Selbstverständ­lich hat der Stadtrat in allen Fällen nachträglich seine Zustinmiung zu geben.

Der Stadtrat stimmt einstimmig dem Vorschlag des Bürgermeisters zu.

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