Punkt 2
Beschlußfassung über die Umlegung des Baugeländes "In der Wölfches- bitz" Fürstenweg, auf Grund des genehmigten Bebauungsplanes.
Bürgermeister Kraulich gibt bekannt, daß der Bebauungsplan von sämtlichen Instanzen genehmigt und somit rechtskräftig ist. Nunmehr ist das Gelände, soweit es unter den Bebauungsplan fällt, umzulegen. Einstimmig beschließt der Stadtrat wie folgt:
Die Umlegung der Flur 31 nach Maßgabe des von der Regierung vom 6.10.1952 genehmigten und von dem Bürgermeister am 13.10.1952 festgestellten Bebauungsplanes wird beschlossen.
Punkt 3
Beschlußfassung über den Erwerb eines Grundstückes "In der Wölf- chesbitz".
Es.handelt sich um das Grundstück Gemarkung Montabaur Flur 31, Parzelle 118/5041, auf der Wölfchesbitz. Das Grundstück ist 31,28 ar groß und liegt unmittelbar neben dem Grundstück, das die Stadt Montabaur von der ..'W. Scheerer erworben hat. Eigentümer des Grundstücks sind: Eheleute Johann Wolf und Elisabeth geborene Hammer' stein in Eigendorf. Die Eheleute Wolfs^nd bereit, das Grundstück der Stadt Montabaur zu verkaufen. DeruPreis soll je Rute 50,— DM betragen. Gesamtpreis einschl. der Nebenkosten 7.000,— DM. Die Eheleute Wolf verlangen unter Anrechnung auf den Kaufpreis von der Stadt die Grundstücksparzellen Flur 30, Parzellen 4892 = Größe 15,6o ar und 4893 = Größe 7,19 ar. Diese Grundstücke liegen an der Eigendorferstraße und zwar außerhalb des Bebauungsgeländes. Der Anrechnungspreis soll von Landwirtscnaftsrat Bling geschätzt werden. Die Schätzung wird von beiden Parteien als verbindlich anerkannt. Nach kurzer Debatte wird einstimmig folgender Beschluß gefaßt:
Das Grundstück der Eheleute Wolf aus Eigendorf, Gemarkung Montabaur, Flur 31, Parzelle 118/5041 = 31,28 ar ist zum Preise von 50,— DM je Rute anzukaufen.
Das Grundstück der Stadt, Gemarkung Montabaur, Flur 30 Parzelle 4892 u. 4893 = zusammen 23,45 ar, wird zum Schätzpreis des Landwirtschaftsrates Eling an die Eheleute Wolf aus Eigendorf abgegeben.
Die Erwerbskosten sind,wenn möglich, in den Nachtragsetat des Rechnungsjahres 1952, andernfalls in den Etat 1953 einzustellen.
Punkt 4
Beschlußfassung über die Änderung der Wegeecke "An der FrÖsch- pforte", Garten Josef Jung.
Die spitzwinkliche Wegeeinführung "Vor der Fröschpfort" am Garten des Herrn Josef Jung soll abgerundet werden. Josef Jung hat sich bereit erklärt, das erforderliche Gelände unentgeltlich an die Stadt abzugeben. Als Gegenleistung soll die Stadtverwaltung den durch die Abrundung der Ecke erforderlichen Gartenzaun mit.zwei Betonpfosten an seinem Grundstück hersteilen. Die Kosten hierfür und für die Befestigung des Weges betragen schätzungsweise 300,—DM.
Einstimmig gibt der Stadtrat seine Genehmigung.
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