Die Abstimmung im Stadtrat ergibt, der Nachtragsetat der Stadt Montabaur wird ohne Änderung einstim,.Mg genehmigt.
Bestimmungsgemäß ist zum Nachtragsetat eine Nachtrags-Haushaltssatzung aufzustellen. Nach Bekanntgabe der Satzung durch den Bürgermeister ergibt das Abstimmungsergebnis, einstimmige Annahme der Satzung durch den Stadtrat.
Ordentlicher Nachtragshaushaltsplan des Hospitalfonds.
Einnahmen 315,00 DM
gegenüber 4.940,— DM Einnahmen im ordentlichen Haushaltsplan
Au sg ab en 315,00.DM
gegenüber 4 .940,— DM Ausgaben im ordentlichen
Haushaltsplan.
Außerordentlicher Nachtragshaushaltsplan des Hospitalfon üs.
Einnahmen 4.305,00 Dm
gegenüber 1 167 , — - DM Ei.nahmen im außerordent
lichen Haushaltsplan
Ausgaben 4.305,00 DM_
gegenüber . 167 ,-— - Dm Ausgaben im außerordentlichen Haushaltsplan.
Im-außerordentlichen Haushaltsplan sind außer den Kosten für eine Waschmascnine, die Kosten flr eine Trockenscnleuder eingesetzt.
Einstimmig genehmigt der Stadtrat den Nachtragshaushaltsplan des Hospitalfonds der Stadt Montabaur.
Auch die anschließend durch den Bürgermeister bekanntgegebene Nachtragshausbultssatzung des Hospmaifonds der Stadt Montabaur findet die einstimmige Genehmigung des Stadtrates.
Im Anschluß an den Nachtragshaushalt 'gibt Herr Bürgermeister zur Kenntnis, daß der .Prozeß Kahl / Stadt Montabaur durch Zurücknahme der Klage durch Kahl erledigt ist. das die Stadt zu zahlen hatte waren lediglich di^ entstandenen Prozeßkosten.
Punkt 2
Änderung des Sfadtratsbescnlusses vom 18. 9. 1952 über die Aunor- stungskosten des Distrikts "Schneidemühle".
Stadtinspektor Karl Kunst gibt Erläuterungen zu diesem Punkt der Tagesordnung. Im Nachtrag skulturplan für das Forstwirtscnaftsjahr 1953 waren eingesetzt 12.000,— DM. -aus irgend einem Versehen waren dem Stadtrat nur 2.000,— DM angegeben und bewilligt worden. 1 <... 000 DM sind daher noch nachzubewiliigen. Der Betrag ist durch Mehreinnahmen im Forstwirtschaftsjahr 1953 gedeckt.
Einstimmig bewilii t der ^tadtrat die,10.000,-— DM, södaß nunmehr die geforderten 12.000,— DM voll zur Verfügung stehen.
Punkt 3
Einziehung eines Wegestückes zwischen dem alten und neuen Wohnhaus Hermes an der Bahnhofstraße. Grundbuch Band 1 Blatt 1 Flur 22, Parzelle 41/3945 in der Größe von 5'7qm.
In den früheren Jahren befand sich oberhalb des an die Fabrik Hermes anschließenden Wohnhauses ein Steinmetzbetrieb. Das in Frage kommende Wegestück gehörte zur Zufahrt zu diesem Betrieb. Heute wird dieses Wegestück nur noch von Hermes benutzt. Üffent-
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