_^-_unkt i o Verscniedenes
Beitri^n zumStäd^ebund. d
Gemäß Stadtratsbeschluss vom 2o.9.l951 ist die Stadt montabaur mit Wirkujng vom 1.4.1952 aus dem Gemeindetag Rneinland-Pfalz ausgetreten. Bürgermeister Fraulich weis därauf hin, dass die Stadt montabaur unbedingt einer 7er=^ einigung angehören muss. Es sind bei solchen Stellen Gu achten usw. einzuholen. Jn der Stadtratssitzung vom 2o.9 1951 war bereits der Vorschlag gemacht worden, dem Stadt) bund beizutreten. Die mittel für den beitrag sind bereit; im Etat festgelegt.
Einstimmig genehmigt der Stadtrat den .Beitritt ] zum Städtebund mit Wirkung vom 1.4.1952.
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Verschiedenes.
Ackeraufforstung an der Koblenzerstrasse.
Stadtinspektor Kunst gibt zur Kenntnis , dass dia Ackeraufforstung bisher 2 mal durchforstet wurde. Sie brachte folgende holz-bezw. Geldeinnahmen:
Derbholz 692,81- fm
Reiserholz 7o,43 fm
, - ueldeinnahme 27 151,12- D,m.
(
^ verschiedenes
Keuanpfanzmngen in den beiden letzten Forstwirtschaftsjahren.
Es wurden angepflanzt:
Fichten * . 72 000 Lärchen 25 000 Pappeln 650 suchen 19 000 Weitere Pflanzen 10 560
Der Stadtrat nimmt mit großer Freude hiervon Kenntnis.
mit diesem Punkt ist die öffentliche Sitzung beendet. dem die Presse usw. den. Sitzungssaal verlassen haben, folgt die nichtöffentliche Sitzung. ,
Punkt 1
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ProzessSache Bans Kahl in Dillenburg i
gegen die Stadt montabaur. 1
Bürgermeister Fraulich gibt bekannt, dass Kahl: gegen die Stadt montabaur auf Schadensersatz und zwar wegen Be = schlagnahme von nobel usw. Klagt .Gefordert werden etwa ; 16 UUO-D.m. Beim Landgericht wurde die Klage abgewiesen. Die Entscheidung des Oberlandgerichts dürfte ebenfalls auf Abweisung der Klage des Kahl lauten. Als nächte Jnstanz dürfte sich das Bundesgericht in Karlsruhe mit der Angele= genheit zu befassen haben. Wie diese Stelle entscheiden wird, ist, da gerade auf dem Gebiet der Schadensersatzkla= gen die Rechtssprechung nicht einheitlich ist, schwer zu
i. entscheiden. Auf der anderen Seite erhöhen sich die Prozesi
kosten laufend. Für zwei Jnstanzen sind bereits etwa 1500 D.m. aufzubringen. Mit der dritten Jnstanz( Bundesgericht , J wi^d sich der Betrag auf etwa 2500—D.M. erhöhen, von Kahl is ür den Fall, dass die Stadt den Prozess gewinnt, eins Ersatzleistung kaum zu erhalten. Er klagt auf Armenrecht.

