Akte 
Sitzung 23. Juni 1952
Entstehung
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Bericht über die Stadtratssitzun^ vom 2 * 5 . Juni 1 Q ^ ?

Anwesend waren unter dem Vorsitz von .Bürgermeister Krßulich die Beigeordneten: P e h 1 , Jntra und tiannappel

die Stadträte: Frl .Seepe,Alois Eberz,*.'orschheuser,Kaiser, nartert,

U 9. 4.

! 1953 f

j 23. 4.! i 1953

Rothbrust,Mathias Eberz, Scheidt,Frau. Hirsch,Frank, Altenhofen, &,orbert Jntra, Schmidt u. Schneckenbarger.

Entschuldigt fehlten die Stadträte: Leisenheimer, Rossbach u.Kuntermann

* 9.

1956

17f 5 1956

Um

um 17 35 Uhr eröffnet Herr Bürgermeister die Sitzang.Es wird festgestellt, dass zar Sitzangform-and fristgerecht geladen ist. Ein= stimmig ist der Sta'dtrat damit einverstanden, dass der Punkt 2 des agesordnung an erster Stelle behandelt wird.

T

JL 6. 4. 12.56 1953 -

Punkt 1

Vorlage and Beschlussfassung über den Bebauungsplan am Fürstenweg,Flür3l Geländebezeichnung " Wölfchesbitz " sowie über den inzwischen noch fertig gestellten Bebauungsplan für das Gelände Flur 22 der Gemarkung Montabaur " Jm Hahn " .

24. 9. 1953

11.12.JHM 1953 M

Bürgermeister Fraulich gibt in kurzen Umrissen die Pläne be= kannt. Beide Pläne liegen dem Stadtrat zur Einsichtnahme vor.Der Gemeindevorstand und der Bauausschuss hat über den ersteren Plan bereits beraten und ihn für gutgeheissen. Der Bebauungsplan"&m Bahn " liegt heute erst vor und wird unmittelbarem Stadtrat behan=

*1 *4*

Dem Stadtrat wird vorge schlagen, folgende Beschlüsse zu fassen:

Beschluss 1 : Der nach dem Preussischen F'lachtliniengesetz vom 2.7*1S75 und dem Wohnsiedlungsgesetz vom 22.9*1933 unterm 6.6.1941 förmlich festgestellte Fluchtlinien.und Bebaunngs = plan von dem Glände " Wölfchesbitz " Flur 31 und 32 der Ge = markung Montabaur wird aufgehoben.

18. 2.

H.4

1954 m,.

11. 3.gj

1954 g

30. 3,W, 195^n#

Beschluss 2: Der Gemäß § 18 des Landesgesetzes über den Auf bau in den Gemeinden (Aufbaugesetz) vom 1 .August 1949 für das Gelände Flur 31 der Gemarkung Montabaur " Wölfchesbitz " auf= gestellte Bebauungsplan wird genehmigt.

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Der gemäß § 18 des Landesgesetzes über den Aufbau in den Gemeinden ( Aufbaugesetz) vom 1 .August 1949 für das Gelände Flur 22 der Gemarkung montabaur " Jm H a h n " aufge stellt Bebauutigsplan wird genehmigt.

21. 5.'^

1954 A:

22. 7.[

1954 M

20 .

1954

Die beiden Pläne werden ab Dienstag den 24. Juni d. J^-

die ^auer eines Monats auf Zimmer ^r.11 des Rathauses ( Stadtbau= amt) während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich ausge= legt. Einwendungen gegen diese Pläne sind während obengenannter Zeit schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtbauamt zu erhe = ben.

* ^54-

1952ü.üt

4. 2t 1955,'

Einstimmig werden die beiden Beschlüsse, wie vorgeschlagen, durch den Stadtrat genehmigte

V&r Beratung des naushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1952 wird als Punkt Verschiedenes noch eingeschaltet:

1. Bausache Frau Thekla Oster Montabaur.

Auf Grund eines gerichtlich festgelegten Vergleiches am 19 . 9.1950 hatte sich F^au Oster verpflichtet, auf dem ehemals städischen Grundstück am F^rsten^eg bis zum 3o.4. 1952 ein bezugsfertiges Wohnhaus zu errichten. Für den Fall, dass Frau Oster der Verpflichtung nicht nachkam, soll= , te das Grundstück an die Stadt Montabaur wieder zurückge =

hen.Hinfällig wurde die Verpflichtung nnr dann, wenn in = folge behördlicher massnahmen, das Lauen unmöglich gemacht wurde. Lis heute ist nur das Kellergeschoß und zwar nur

zum

1955 :

18. 9.

1952

27.11*! 1952

22. l.Hj 1953

18.12,

1952