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ein Entbindungsheim einrichten. Seitens des Vereins ist der Antrag gestellt, das gemeinnützige Unternehmen auch stadtseitig zu unterstützen und zwar durch Befreiung von den Abgaben für Licht, Wasser, Müllabfuhr und sonst. Städt. Abgaben.
Mit allen gegen 5 Stimmen beschließt die Versammlung die Befreiung von Wassergeld und Müllabfuhrgebühren. Lichtstrom wird bis zum Betrage von 20,- RM monatl. freigestellt. Alle Vergünstigungen gelten vorläufig für 2 Jahre.
Vor Schluß der Sitzung beantwortet Herr Stadtverordneter Rademacher die Interpellation des Herrn Olig bezgl. der weiteren Ausübung seines Stadtverordnetenmandats an Hand der Bestimmungen des B.G.B.
Darauf wurde die Sitzung um 7 ½ Uhr geschlossen.
Mit allen gegen 5 Stimmen beschließt die Versammlung die Befreiung von Wassergeld und Müllabfuhrgebühren. Lichtstrom wird bis zum Betrage von 20,- RM monatl. freigestellt. Alle Vergünstigungen gelten vorläufig für 2 Jahre.
Vor Schluß der Sitzung beantwortet Herr Stadtverordneter Rademacher die Interpellation des Herrn Olig bezgl. der weiteren Ausübung seines Stadtverordnetenmandats an Hand der Bestimmungen des B.G.B.
Darauf wurde die Sitzung um 7 ½ Uhr geschlossen.
Der Stadtverordnetenvorsteher:
die Stadtverordneten:
i.V. Willy Hisgen
Hannappel
Peter Müller
Joh. Müller
Burg
Peter Müller
Joh. Müller
Burg

