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Saale Paffhausen stattgefundenen Versammlung, das auch von den Herren Beigeordneten Nink und Magistratsschöffen Sahm unterzeichnet sei und bezeichnet das schon mit Rücksicht auf den Inhalt der Einladung als unvereinbar mit dem Amt eines Magistratsmitgliedes. Weiter führte er u. a. folgendes aus: Der Volksschulneubau sei von Magistrat und Stadtverordneten Versammlung einstimmig genehmigt. Es sei ein Verstoß gegen die Pflichten der Magistrats-mitglieder, wenn sie die von ihnen gefaßten Beschlüsse bekämpften. Die Stadt Montabaur würde dadurch in schlechtes Licht gestellt und ihre Interessen geschädigt. Es sei dem auch ein von 8 Stadtverordneten unterschriebenes Mißtrauensvotum gegen die Herren Beigeordne-ten Nink und Magistratsschöffen Sahm eingegangen, das voll berechtigt sei.
Herr Stadtverordneter Stern erklärt, es habe sich nicht um eine geschlossene Versammlung gehandelt. Es hätten etwa 300 Personen teilgenommen. Die Wirtschaftspartei habe mit dem besten Willen gehandelt. Ihr Ziel sei das Seminar für Volksschulzwecke zu verwenden und zu sparen.
Demgegenüber erwidert Herr Stadtverordneten Vorsteher, schon die Bezeichnung „Protestversammlung" bedeute eine Ungebühr. Aus der Fassung der Einladung sei zu ersehen, daß nur ein bestimmter Personenkreis Zutritt gehabt habe. Bei. Erörterung städtischer Angelegenheiten hätte insbesondere Herr Bürgermeister als Vertreter der Stadt eingeladen werden müssen.
Herr Stadtverordneten-Vorsteher erläutert weiter eingehend die Unzweckmäßigkeit des Seminargebäudes für Volksschulzwecke. (Erhebl. Pacht, von Grund aus umbauen. Bauliche Schäden. Für Volksschule nicht geeignet. Klasseneinteilung, Besetzung der Volksschulklas-sen gegenüber den Seminarklassen.)
Daher sei der Volksschulneubau unbedingt vorzuziehen. Er sei mit ganz wenig Mehrkosten verbunden; Dafür habe die Stadt aber ein erstklassiges Gebäude. Heute hätten wir keine größere Pflicht als das in früheren Jahren
Herr Stadtverordneter Stern erklärt, es habe sich nicht um eine geschlossene Versammlung gehandelt. Es hätten etwa 300 Personen teilgenommen. Die Wirtschaftspartei habe mit dem besten Willen gehandelt. Ihr Ziel sei das Seminar für Volksschulzwecke zu verwenden und zu sparen.
Demgegenüber erwidert Herr Stadtverordneten Vorsteher, schon die Bezeichnung „Protestversammlung" bedeute eine Ungebühr. Aus der Fassung der Einladung sei zu ersehen, daß nur ein bestimmter Personenkreis Zutritt gehabt habe. Bei. Erörterung städtischer Angelegenheiten hätte insbesondere Herr Bürgermeister als Vertreter der Stadt eingeladen werden müssen.
Herr Stadtverordneten-Vorsteher erläutert weiter eingehend die Unzweckmäßigkeit des Seminargebäudes für Volksschulzwecke. (Erhebl. Pacht, von Grund aus umbauen. Bauliche Schäden. Für Volksschule nicht geeignet. Klasseneinteilung, Besetzung der Volksschulklas-sen gegenüber den Seminarklassen.)
Daher sei der Volksschulneubau unbedingt vorzuziehen. Er sei mit ganz wenig Mehrkosten verbunden; Dafür habe die Stadt aber ein erstklassiges Gebäude. Heute hätten wir keine größere Pflicht als das in früheren Jahren

