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Das Recht der Verwertung steht nur der Stadt zu.
IX. Von der Errichtung von serbischen Holzhäusern
wird Kenntnis genommen.
Es fanden noch Aussprachen über Wohnungssache Keil, Garagenbau Wilhelm Bach und Baugesuchen Adam Parbel statt. Bei Bebauung von städt. Plätzen will die Stadtv.-Versammlung in Zukunft gehört werden.
Der Antrag des Herrn Stadtv. Rademacher, den Herrn Kaufmann Willi Bach zu veranlassen, seine auf städt. Boden errichtete Garage zu entfernen,
wird abgelehnt.
Hiermit wird die Sitzung geschlossen.
IX. Von der Errichtung von serbischen Holzhäusern
wird Kenntnis genommen.
Es fanden noch Aussprachen über Wohnungssache Keil, Garagenbau Wilhelm Bach und Baugesuchen Adam Parbel statt. Bei Bebauung von städt. Plätzen will die Stadtv.-Versammlung in Zukunft gehört werden.
Der Antrag des Herrn Stadtv. Rademacher, den Herrn Kaufmann Willi Bach zu veranlassen, seine auf städt. Boden errichtete Garage zu entfernen,
wird abgelehnt.
Hiermit wird die Sitzung geschlossen.
Der Stadtverordnetenvorsteher:
die Stadtverordneten:
Dr. Teves
Adam Feigen
Gehling
Peter Müller
Gehling
Peter Müller
Bericht über die Sitzung vom 14. November 1924
Anwesend waren:
Herr Beigeordneter Gehling,
die Herren Magistratsschöffen Flügel, Eisel, Intra, Sahm,
die Herren Stadtverordneten: Altenhofen, Burg, Frau Denecke, Eberz, Feigen, Hisgen, Ickenroth, Klemann, Kespe, Lenaif, Müller, Nink, Olig und Rademacher.
Entschuldigt fehlten die Herren Stadtv. Vorsteher Dr. Teves und Stadtv. Germann.
Auf Antrag des Herrn Stadtv. Rademacher erhält Punkt 2 des letzten Sitzungsberichts folgenden Zusatz „zu a mit 12 gegen 4 Stimmen.“
Herr Beigeordneter Gehling,
die Herren Magistratsschöffen Flügel, Eisel, Intra, Sahm,
die Herren Stadtverordneten: Altenhofen, Burg, Frau Denecke, Eberz, Feigen, Hisgen, Ickenroth, Klemann, Kespe, Lenaif, Müller, Nink, Olig und Rademacher.
Entschuldigt fehlten die Herren Stadtv. Vorsteher Dr. Teves und Stadtv. Germann.
Auf Antrag des Herrn Stadtv. Rademacher erhält Punkt 2 des letzten Sitzungsberichts folgenden Zusatz „zu a mit 12 gegen 4 Stimmen.“

