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I. Antrag des Siedlungsvereins „Heimgarten“ auf Abgabe von städtischem Baugelände.
Die Versammlung beschließt einstimmig, das Gelände an der Limburger-Straße ( Sommerswiese, Parzellen 104 - 111) als Bauplätze zu je 20 Ruten ausschließlich der anzulegenden Straße einzuteilen. Die Bauplätze werden einzeln an Baulustige verkauft. Preis wird auf 25,- RM für die Rute ausschl. Straßenbaukosten festgesetzt. Die Auflassung erfolgt erst, wenn der Sockel gebaut ist.
II. Grundvermögenssteuer 1923
Die Vorlage des Magistrats, betr. Erhebung eines weiteren Zuschlags zur Grundvermögenssteuer vom 1.11.1924 – 31.3.1925 in Höhe der im R. J. 1923 erhobenen städtischen Zuschläge einschließlich des von der Regierung überlassenen Kassenvorschusses wird einstimmig genehmigt.
Die im R. J. 1923 erhobenen Beträge werden auf den vorstehend beschlossenen Zuschlag angerechnet.
III. Beschäftigung der durchziehenden Obdachlosen.
Der Antrag auf Beschäftigung wird zurückgezogen. Die Obdachlosen sollen abends rechtzeitig untergebracht werden. Der betr. Raum ist sauber zu halten. Gegen 3 Stimmen wird beschlossen, wegen Gewährung an Abend- und Morgenkost für die Obdachlosen an die für Armenfürsorge zuständige Stelle, das ist das Kreiswohlfahrtsamt heranzutreten.
IV. Bewilligung von monatlich 50 GM. für den Waldschutz.
Der Antrag der Oberförsterei auf Zahlung des anteiligen Gehalts für die beabsichtigte Einstellung des Forstgehilfen Erlemann
Die Versammlung beschließt einstimmig, das Gelände an der Limburger-Straße ( Sommerswiese, Parzellen 104 - 111) als Bauplätze zu je 20 Ruten ausschließlich der anzulegenden Straße einzuteilen. Die Bauplätze werden einzeln an Baulustige verkauft. Preis wird auf 25,- RM für die Rute ausschl. Straßenbaukosten festgesetzt. Die Auflassung erfolgt erst, wenn der Sockel gebaut ist.
II. Grundvermögenssteuer 1923
Die Vorlage des Magistrats, betr. Erhebung eines weiteren Zuschlags zur Grundvermögenssteuer vom 1.11.1924 – 31.3.1925 in Höhe der im R. J. 1923 erhobenen städtischen Zuschläge einschließlich des von der Regierung überlassenen Kassenvorschusses wird einstimmig genehmigt.
Die im R. J. 1923 erhobenen Beträge werden auf den vorstehend beschlossenen Zuschlag angerechnet.
III. Beschäftigung der durchziehenden Obdachlosen.
Der Antrag auf Beschäftigung wird zurückgezogen. Die Obdachlosen sollen abends rechtzeitig untergebracht werden. Der betr. Raum ist sauber zu halten. Gegen 3 Stimmen wird beschlossen, wegen Gewährung an Abend- und Morgenkost für die Obdachlosen an die für Armenfürsorge zuständige Stelle, das ist das Kreiswohlfahrtsamt heranzutreten.
IV. Bewilligung von monatlich 50 GM. für den Waldschutz.
Der Antrag der Oberförsterei auf Zahlung des anteiligen Gehalts für die beabsichtigte Einstellung des Forstgehilfen Erlemann

