333
V. Wahl des stellv. Stadtverordneten-Vorstehers.
Vorgeschlagen wurden die Herren Stadtv. Klemann und Nink. Herr Klemann erhielt 8, Herr Nink 6 Stimmen. 2 Stimmzettel waren unbeschrieben. Herr Klemann ist demnach gewählt. Er nimmt die Wahl an.
VI. Neuwahl des Schriftführers und dessen Stellvertreters.
Gewählt wird Herr Oberstadtsekretär Bahl als Stellvertreter Herr Stadtverordneter Willi Hisgen. Beide nehmen die Wahl an.
VII. Neuwahl der Kommissionen.
Wird auf Antrag der Herren Stadtverordneten Rademacher und Klemann bis zur nächsten Sitzung vertagt.
VIII. Erlaß der Bestimmungen zur Durchführung der Wahl der Beigeordneten und Magistratsschöffen.
Die Wahl findet am Freitag, den 30. Mai 1924 nachmittags 5 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. Es werden 2 Beigeordnete und 4 Magistratsschöffen in getrennter Wahl gewählt. Entsprechende Wählerlisten und Wahlniederschriften sind vorzubereiten. Die Wahl erfolgt durch Verhältniswahl unter Verwendung beliebiger Stimmzettel und amtlich hergestellter Umschläge. Wahlvorschläge – für jede Wahl besonders – sind bis spätestens am Wahltage 5 Uhr nachmittags an den Wahlvorsteher schriftlich einzureichen Sie dürfen eine beliebige Anzahl Bewerber enthalten und müssen von min-
Vorgeschlagen wurden die Herren Stadtv. Klemann und Nink. Herr Klemann erhielt 8, Herr Nink 6 Stimmen. 2 Stimmzettel waren unbeschrieben. Herr Klemann ist demnach gewählt. Er nimmt die Wahl an.
VI. Neuwahl des Schriftführers und dessen Stellvertreters.
Gewählt wird Herr Oberstadtsekretär Bahl als Stellvertreter Herr Stadtverordneter Willi Hisgen. Beide nehmen die Wahl an.
VII. Neuwahl der Kommissionen.
Wird auf Antrag der Herren Stadtverordneten Rademacher und Klemann bis zur nächsten Sitzung vertagt.
VIII. Erlaß der Bestimmungen zur Durchführung der Wahl der Beigeordneten und Magistratsschöffen.
Die Wahl findet am Freitag, den 30. Mai 1924 nachmittags 5 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. Es werden 2 Beigeordnete und 4 Magistratsschöffen in getrennter Wahl gewählt. Entsprechende Wählerlisten und Wahlniederschriften sind vorzubereiten. Die Wahl erfolgt durch Verhältniswahl unter Verwendung beliebiger Stimmzettel und amtlich hergestellter Umschläge. Wahlvorschläge – für jede Wahl besonders – sind bis spätestens am Wahltage 5 Uhr nachmittags an den Wahlvorsteher schriftlich einzureichen Sie dürfen eine beliebige Anzahl Bewerber enthalten und müssen von min-

