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destens 3 wahlberechtigten Personen unterschrieben sein.
Die Wahl der Beigeordneten erfolgt durch die unbesoldeten Mitglieder der Magistrats (Beigeordnete, Magistratsschöffen) und die Mitglieder der Stadtverordneten-Versammlung. Die Wahl der Magistratsschöffen dagegen
erfolgt nur durch die Stadtverordneten-Versammlung.
Wahlvorsteher ist der Stadtverordneten-Vorsteher. Als I. Beisitzer, der gleichzeitig Schriftführer ist, wird Herr Stadtverordneter Kaufmann Nink, als II. Beisitzer Herr Stadtverordneter Justizobersekretär Rademacher gewählt.
Außerhalb der Tagesordnung
Herr Stadtverordneten-Vorsteher Dr. Teves beantragt, für die nächste Sitzung folgenden Punkt auf die Tagesordnung zu setzen:
Beschaffung von Kommunalpolitischen Blättern für die Mitglieder der städt. Körperschaften.
Die nächste Sitzung findet am Freitag den 30. Mai 1924 nachmittags 5 Uhr statt. Besondere Einladung ergeht nicht mehr.
Die Wahl der Beigeordneten erfolgt durch die unbesoldeten Mitglieder der Magistrats (Beigeordnete, Magistratsschöffen) und die Mitglieder der Stadtverordneten-Versammlung. Die Wahl der Magistratsschöffen dagegen
erfolgt nur durch die Stadtverordneten-Versammlung.
Wahlvorsteher ist der Stadtverordneten-Vorsteher. Als I. Beisitzer, der gleichzeitig Schriftführer ist, wird Herr Stadtverordneter Kaufmann Nink, als II. Beisitzer Herr Stadtverordneter Justizobersekretär Rademacher gewählt.
Außerhalb der Tagesordnung
Herr Stadtverordneten-Vorsteher Dr. Teves beantragt, für die nächste Sitzung folgenden Punkt auf die Tagesordnung zu setzen:
Beschaffung von Kommunalpolitischen Blättern für die Mitglieder der städt. Körperschaften.
Die nächste Sitzung findet am Freitag den 30. Mai 1924 nachmittags 5 Uhr statt. Besondere Einladung ergeht nicht mehr.
Der Stadtverordnetenvorsteher:
i. V.
die Stadtverordneten:
Klemann
M. Eberz
W. Hisgen
Gehling
W. Hisgen
Gehling

