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verordnetenvorsteher das Wort, um zu dem seit einiger Zeit über ihn umgehenden Gerüchte Stellung zu nehmen.
Er wies darauf hin, daß schon während und kurz nach dem Separatistenputsch gegen ihn und die Stadtverwaltung die unerhörtesten Gerüchte kolportiert worden seien, die so haltlos waren, daß die Angegriffenen von der Regierung eine schriftliche Ehrenerklärung erhielten. Neuerdings werde von gewisser interessierter Seite um ihn in der Öffentlichkeit herabzusetzen, eine neue Verleumdung in der niederträchtigsten Weise gegen ihn umher- getragen, eine Verleumdung, die ebenso haltlos wie erlogen sei und zwar würde er der Devisenspekulation beschuldigt. Er habe weder je Devisen besessen noch mit Devisen gehandelt und werde jeden, der solche Verleumdungen weiterträgt gerichtlich belangen,
Über die Tendenz dieser Gerüchte sei er keinen Augenblick im Zweifel gewesen, man wolle ihn von gewisser Seite im öffentlichen Leben unmöglich machen.
Jedermann besonders die Herren im Magistrat und Stadverordnetenkollegium wüssten was er unter Zinsenansetzung aller persönlichen Wünsche im Interesse der Stadt getan habe, für die er weder Dank beanspruche noch erwarte.
Hierauf wurde zur Tagesordnung übergegangen.
1) Betr. Festsetzung der Zahl der Stadtverordneten.
Auf Grund des § 4 des Gesetzes über die vorläufige Regelung der Gemeindewahlen vom 9. April 1923 Preuß.Ges. Samml: S 83 in der Fassung vom 12. 2.1924 Pr. Ges. Sammlung Seite 99 wird gemäß Vorschlag des Magistrats der
Er wies darauf hin, daß schon während und kurz nach dem Separatistenputsch gegen ihn und die Stadtverwaltung die unerhörtesten Gerüchte kolportiert worden seien, die so haltlos waren, daß die Angegriffenen von der Regierung eine schriftliche Ehrenerklärung erhielten. Neuerdings werde von gewisser interessierter Seite um ihn in der Öffentlichkeit herabzusetzen, eine neue Verleumdung in der niederträchtigsten Weise gegen ihn umher- getragen, eine Verleumdung, die ebenso haltlos wie erlogen sei und zwar würde er der Devisenspekulation beschuldigt. Er habe weder je Devisen besessen noch mit Devisen gehandelt und werde jeden, der solche Verleumdungen weiterträgt gerichtlich belangen,
Über die Tendenz dieser Gerüchte sei er keinen Augenblick im Zweifel gewesen, man wolle ihn von gewisser Seite im öffentlichen Leben unmöglich machen.
Jedermann besonders die Herren im Magistrat und Stadverordnetenkollegium wüssten was er unter Zinsenansetzung aller persönlichen Wünsche im Interesse der Stadt getan habe, für die er weder Dank beanspruche noch erwarte.
Hierauf wurde zur Tagesordnung übergegangen.
1) Betr. Festsetzung der Zahl der Stadtverordneten.
Auf Grund des § 4 des Gesetzes über die vorläufige Regelung der Gemeindewahlen vom 9. April 1923 Preuß.Ges. Samml: S 83 in der Fassung vom 12. 2.1924 Pr. Ges. Sammlung Seite 99 wird gemäß Vorschlag des Magistrats der

