Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1919-1928
Entstehung
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Erlaß folgender Ortssatzung beschlossen:
Einziger Paragraf.
Die Grundzahl der Stadtverordneten beträgt 11. Sie kann für jedes angefangene Tausend der Einwohnerzahl um je einen Stadtverordneten erhöht werden. Die Stadt Montabaur hatte bei der hierfür maßgebenden Volkszählung vom 8. Oktober 1919-14329 Einwohner. Infolgedessen wird die Zahl der Stadtverordneten um weitere 5 erhöht, so daß die Gesamtzahl 16 beträgt.

2) Die Vergnügungssteuer für Tanzlustbarkeiten
wird mit Wirkung vom 15. Februar d.J. ab auf den 5fachen Betrag des bisherigen Satzes, das sind in der Regel 30 Goldmark, erhöht.

3) Dem Oberpostschaffner Peter Böckling
soll gemäß seinem Antrag von dem an seinen Besitz Gelbachstraße grenzenden städt. Grundbesitz Parzelle 21/3255 Garten 6,10 qm groß der östliche Teil ganz und von dem westlichen Teil ein schmaler Streifen von durchschnittlich 2,00 m käuflich überlassen werden. Die Auflassung darf aber erst dann erfolgen, wenn Böckling mit dem Bauen begonnen hat und zwar muß der Sockel stehen. Weitere Bedingungen setzt der Magistrat fest.

4) Der Vorschlag des Magistrats betr. Grundstückstausch Conradi - Stadt
wird angenommen, die Bedingungen setzt der Magistrat fest. Er handelt sich um die Abgabe der städt. Parzelle am H. Rebstock, Kartenblatt 18, Parzelle 5787, ca.68 qm groß gegen die Baustelle des Conradi Franz Josef im Tiergarten, Kartenblatt 32 Parz. 362/4301, 8,51 a groß.

5) Dem Antrag des Holzhauermeister Peter Maßfeller auf Erhöhung des Akkordlohnes von 4,72 M. auf 5,25 M.
wird auf Vorschlag des Herrn Stadtverordnetenvorstehers Dr. Teves stattgegeben.