320
8) Es wird beschlossen an Müllabfuhrgebühren für die Zeit vom 1.10.24 bis 31. 3.24 – ½ % des jährlichen Gebäudesteuernutzungswertes in Goldmark zu erheben.
Der Magistrat wird beauftragt den Fuhrpark zum 1.4.24 abzuschaffen und die städtischen Fuhren an einen Unternehmer zu vergeben.
9) Als Zuschlag zur Gewerbesteuer für die Zeit vom 1.10.23 bis 31. 3. 24 werden 0,4 % der veranlagten Jahressätze in Goldmark erhoben. Zahlungstermine für Gewerbesteuer, Müllabfuhrgebühren und Wassergeld sind am 15. Februar und am 31. März 1924. Die bereits geleisteten Zahlungen werden als Abzahlung für das erste Halbjahr des Rechnungsjahres (1.4.23 - 30.9.23) angesehen.
10) Der Antrag des Rhein- Mainischen Künstlerverbandes auf Unterstützung bei der Veranstaltung von 6 Theaterabenden wird aus finanziellen Gründen abgelehnt.
11) Der Antrag des Reichsneubauamtes in Coblenz auf Übernahme der in Montabaur im Bau befindlichen Reichsneubauten zur Fertigstellung auf städtische Kosten wird aus finanziellen Gründen abgelehnt.
12) Versammlung nimmt von folgenden Mitteilungen Kenntnis.
a) Schriftwechsel betr. Fahrradsteuer,
b) Eingabe an den Minister für die besetzten rheinischen Gebiete und den 60er Ausschuß betr. Fertigstellung der Besetzungsbauten zur Linderung der Wohnungsnot.
c) Verpachtung des Gymnasialkellers an die Firma Kopp & Co. in Eltville.
13) In geheimer Sitzung wurde alsdann der Erlaß
Der Magistrat wird beauftragt den Fuhrpark zum 1.4.24 abzuschaffen und die städtischen Fuhren an einen Unternehmer zu vergeben.
9) Als Zuschlag zur Gewerbesteuer für die Zeit vom 1.10.23 bis 31. 3. 24 werden 0,4 % der veranlagten Jahressätze in Goldmark erhoben. Zahlungstermine für Gewerbesteuer, Müllabfuhrgebühren und Wassergeld sind am 15. Februar und am 31. März 1924. Die bereits geleisteten Zahlungen werden als Abzahlung für das erste Halbjahr des Rechnungsjahres (1.4.23 - 30.9.23) angesehen.
10) Der Antrag des Rhein- Mainischen Künstlerverbandes auf Unterstützung bei der Veranstaltung von 6 Theaterabenden wird aus finanziellen Gründen abgelehnt.
11) Der Antrag des Reichsneubauamtes in Coblenz auf Übernahme der in Montabaur im Bau befindlichen Reichsneubauten zur Fertigstellung auf städtische Kosten wird aus finanziellen Gründen abgelehnt.
12) Versammlung nimmt von folgenden Mitteilungen Kenntnis.
a) Schriftwechsel betr. Fahrradsteuer,
b) Eingabe an den Minister für die besetzten rheinischen Gebiete und den 60er Ausschuß betr. Fertigstellung der Besetzungsbauten zur Linderung der Wohnungsnot.
c) Verpachtung des Gymnasialkellers an die Firma Kopp & Co. in Eltville.
13) In geheimer Sitzung wurde alsdann der Erlaß

