319
Stadtverordneter Studienrat a. D. Dr. Marx mit großer Stimmenmehrheit gewählt.
4) Das Schulgeld für die Schüler des Gymnasiums und die Schülerinnen der Katharinenschule
wird vom 1. Januar 1924 ab auf 6 Goldmark für Einheimische und auf 8 Goldmark für Auswärtige festgesetzt.
5) Das Eintrittsgeld für den Besuch des Gymnasiums und der Katharinenschule beträgt mit sofortiger Wirkung so viel, wie der bei der Aufnahme maßgebende Monatsbetrag des Schulgeldes (z. Zt. 6 bzw. 8 Mark)
6) Die Aufnahme einer Lokalanleihe wird seitens der Stadtverordneten-Versammlung warm empfohlen. Es wird ein jährlicher Zinssatz von 7 % vorgeschlagen. Die Zeichnungsbeträge sollen auf 30, 60, 90, 120 Mark usw. lauten (Goldmark) Um einen Anreiz zur Zeichnung zu geben, soll im Falle der Auslösung anstatt des Geldes für je 30 Goldmark ein Klafter Buchenscheitholz frei Wald abgegeben werden. Jedes Jahr, beginnend am 1. April 1925 soll ein Zentel der Anteilscheine ausgelost werden. Für die Rückzahlung ist ferner 6-monatige Kündigung vorgesehen und zwar zum 1. Januar und 1. Juni jeden Jahres unter Anrechnung auf die auszulosenden 10% der Anleihescheine. Die übrigen Bedingungen soll der Magistrat festlegen.
Die Stadtverordneten-Versammlung beauftragt den Magistrat, die Verhandlungen, betr. Verkauf eines der im Tiergarten gelegenen städtischen Häuser energisch weiter zu betreiben und bei einem angemessenen Angebot der Versammlung Vorlage zu machen.
7) Als Wassergeld für die Zeit vom 1.10.27 bis 31. 3. 1924 sollen die Vorkriegspreise zugrunde gelegt werden. Erhoben werden demnach die Hälfte der damaligen Jahressätze.
4) Das Schulgeld für die Schüler des Gymnasiums und die Schülerinnen der Katharinenschule
wird vom 1. Januar 1924 ab auf 6 Goldmark für Einheimische und auf 8 Goldmark für Auswärtige festgesetzt.
5) Das Eintrittsgeld für den Besuch des Gymnasiums und der Katharinenschule beträgt mit sofortiger Wirkung so viel, wie der bei der Aufnahme maßgebende Monatsbetrag des Schulgeldes (z. Zt. 6 bzw. 8 Mark)
6) Die Aufnahme einer Lokalanleihe wird seitens der Stadtverordneten-Versammlung warm empfohlen. Es wird ein jährlicher Zinssatz von 7 % vorgeschlagen. Die Zeichnungsbeträge sollen auf 30, 60, 90, 120 Mark usw. lauten (Goldmark) Um einen Anreiz zur Zeichnung zu geben, soll im Falle der Auslösung anstatt des Geldes für je 30 Goldmark ein Klafter Buchenscheitholz frei Wald abgegeben werden. Jedes Jahr, beginnend am 1. April 1925 soll ein Zentel der Anteilscheine ausgelost werden. Für die Rückzahlung ist ferner 6-monatige Kündigung vorgesehen und zwar zum 1. Januar und 1. Juni jeden Jahres unter Anrechnung auf die auszulosenden 10% der Anleihescheine. Die übrigen Bedingungen soll der Magistrat festlegen.
Die Stadtverordneten-Versammlung beauftragt den Magistrat, die Verhandlungen, betr. Verkauf eines der im Tiergarten gelegenen städtischen Häuser energisch weiter zu betreiben und bei einem angemessenen Angebot der Versammlung Vorlage zu machen.
7) Als Wassergeld für die Zeit vom 1.10.27 bis 31. 3. 1924 sollen die Vorkriegspreise zugrunde gelegt werden. Erhoben werden demnach die Hälfte der damaligen Jahressätze.

