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lung Holzfüllungen in Zukunft nur noch im Akkord zu vergeben.
Der Stadtverordneten-Vorsteher. Die Stadtverordneten
gez. Unterschriften
gez. Unterschriften
1924
Bericht über die Sitzung vom 23. Januar 1924
Anwesend waren unter dem Vorsitz des Herrn Stadtverordneten-Vorstehers Dr. Teves:
a) die Herren Beigeordneten Gehling und Olig,
b) die Herren Magistratsschöffen Flügel, Germann und Philippi,
c) die Herren Stadtverordneten Eisel, Eberz, Feigen, Ickenroth, Intra, Lenaif, Lenz, Dr. Marx, Müller, Rossbach, Kutting, Weyer, Wilhelmy, Gerland sowie Frau Stadtverordnete Windeck
Entschuldigt fehlten die Herren Stadtverordneten Burg und Dr. Froning.
Vor Eintritt in die Tagesordnung gedenkt der Stadtverordnetenvorsteher Herr Dr. Teves in einem warmen Nachruf des am 13.1.1924 verstorbenen Beigeordneten und Stadtverordneten Herrn Kreisbaumeister Gaul.
1) Die Amtseinführung und Vereidigung des Herrn Beigeordneten Josef Olig erfolgt in vorgeschriebener Form durch Herrn Bürgermeisterstellvertreter Gehling.
2) Die Herren Stadtverordnete Josef Kutting und Wilhelm Gerland werden durch Herrn Stadtverordneten-Vorsteher in ihr Amt eingeführt und verpflichtet.
3) Als stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher wird Herr
a) die Herren Beigeordneten Gehling und Olig,
b) die Herren Magistratsschöffen Flügel, Germann und Philippi,
c) die Herren Stadtverordneten Eisel, Eberz, Feigen, Ickenroth, Intra, Lenaif, Lenz, Dr. Marx, Müller, Rossbach, Kutting, Weyer, Wilhelmy, Gerland sowie Frau Stadtverordnete Windeck
Entschuldigt fehlten die Herren Stadtverordneten Burg und Dr. Froning.
Vor Eintritt in die Tagesordnung gedenkt der Stadtverordnetenvorsteher Herr Dr. Teves in einem warmen Nachruf des am 13.1.1924 verstorbenen Beigeordneten und Stadtverordneten Herrn Kreisbaumeister Gaul.
1) Die Amtseinführung und Vereidigung des Herrn Beigeordneten Josef Olig erfolgt in vorgeschriebener Form durch Herrn Bürgermeisterstellvertreter Gehling.
2) Die Herren Stadtverordnete Josef Kutting und Wilhelm Gerland werden durch Herrn Stadtverordneten-Vorsteher in ihr Amt eingeführt und verpflichtet.
3) Als stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher wird Herr

