Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1919-1928
Entstehung
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werden auf 1.000 Mark für Einheimische festgesetzt. Für Auswärtige sollen sie von Fall zu Fall festgesetzt werden, mindestens aber 2.000 Mark betragen.

12. Mitteilungen
a) Von der Erhöhung des Zinssatzes bei der Versicherungsanstalt Hessen.- Nassau in Cassel um 1,5 %
wird Kenntnis genommen.

b) Von der Ablehnung des Antrags der Bäcker auf Abgabe von verbilligtem Holz zur Herstellung des Kartenbrots
wird Kenntnis genommen.

c) Von der Bewilligung am 4.300 Mark für die Lungenfürsorge des Kreises
wird Kenntnis genommen.

d) dem Antrag der Herrn Stadtv. Eberz, den Strompreis im Interesse der Gewerbetreibenden möglichst am Anfang des Monats bekanntzugeben,
soll nach Möglichkeit entsprochen werden.

B. Vertrauliche Sitzung.

1. Die Handarbeitslehrerin Hammerstein
soll vom 1. Okt. 1922 ab als Vergütung jeweils die Hälfte des Betrages für die Stunde erhalten, den die nebenamtlichen Lehrer der gewerblichen Berufsschule beziehen.

2. Der Schulwart Hammerstein
soll vom 1. Okt. 1922 ab neben freier Wohnung, Brand, Licht und Wasser eine monatliche Vergütung von 10.000 Mark erhalten.

3. Der Friedhofswärter
soll vom 1. Januar 1923 ab für die Unterhaltung des Friedhofs eine jährliche Vergütung von 10.000 Mark erhalten.