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Kommission, bestehend aus dem Magistrat, der Finanzkommission, der Waldkommission und dem kleinen Wohlfahrtsausschuß erfolgen.
5. Die Verwaltungsgebühren
werden vom 1. Febr. 1923 ab auf den doppelten Betrag der bisherigen Sätze erhöht.
6. Die Gebühren für Kauf- und Reihengräber
werden vom 1. Febr. 1923 ab auf den 10- fachen Betrag, also für Kaufgräber auf 10.000 M., 20.000 M. und 30.000 Mark und für Reihengräber auf 200 Mark erhöht. Die Prüfungsgebühr bei Grabeinfassungen und Denkmälern wird bei einem Kostenbetrag bis zu 25.000 Werk erlassen.
7. Für die Benutzung des Leichenwagens
werden 500 Mark für Einheimische und mindestens 1.000 Mark für Auswärtige erhoben.
8. Der Mühlenbesitzer Hermann Müller und die Gebr. Schmidt (Sauertal)
erhalten auf Antrag Bauholz zu 25% Ermäßigung auf den Steigerpreis. Die Ermäßigung wird nach der Rohbauabnahme gewährt.
9. Die Kosten des Mieteinigungsamtes im Betrage von ca. 180 Mark werden bewilligt.
10. Für die Ruhrspende
werden 500.000 Mark bewilligt.
11. Die Gebühren für die Benutzung des Viehwagens
5. Die Verwaltungsgebühren
werden vom 1. Febr. 1923 ab auf den doppelten Betrag der bisherigen Sätze erhöht.
6. Die Gebühren für Kauf- und Reihengräber
werden vom 1. Febr. 1923 ab auf den 10- fachen Betrag, also für Kaufgräber auf 10.000 M., 20.000 M. und 30.000 Mark und für Reihengräber auf 200 Mark erhöht. Die Prüfungsgebühr bei Grabeinfassungen und Denkmälern wird bei einem Kostenbetrag bis zu 25.000 Werk erlassen.
7. Für die Benutzung des Leichenwagens
werden 500 Mark für Einheimische und mindestens 1.000 Mark für Auswärtige erhoben.
8. Der Mühlenbesitzer Hermann Müller und die Gebr. Schmidt (Sauertal)
erhalten auf Antrag Bauholz zu 25% Ermäßigung auf den Steigerpreis. Die Ermäßigung wird nach der Rohbauabnahme gewährt.
9. Die Kosten des Mieteinigungsamtes im Betrage von ca. 180 Mark werden bewilligt.
10. Für die Ruhrspende
werden 500.000 Mark bewilligt.
11. Die Gebühren für die Benutzung des Viehwagens

